07.05.2024 - 4.2 Bebauungsplan Nr. 141-7A „Entwicklungsbereich K...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Kunert (Bereich Stadtraum Nord) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation, welche im Ratsinformationssystem dem TOP als Anlage beigefügt wird, ein.

 

 

Herr Menzel empfindet Einwendungen der Naturschutzverbände in den Abwägungsergebnissen nicht ausreichend berücksichtigt.

 

 

Frau Hüneke entgegnet, dass sie sich die Stellungnahmen der Naturschutzverbände genau angesehen habe. Die Konsequenz wären weniger Wohnungen. In den Abwägungen ist die LHP darauf eingegangen.

 

 

Auf weitere Rückfragen der Ausschussmitglieder (Kultureinrichtungen -> Verweis auf Masterplanung; Nutzung der Dächer für Windenergie ist nicht geprüft worden Einwendungen der Naturschutzverbände bezogen sich nicht auf den Bebauungsplan, sondern auf das Gesamtgebiet).

 

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 141-7A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Südliches Zentrum West“ (gemäß Anlagen 3A, 3B, 4A und 4B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 141-7A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Südliches Zentrum West“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 5 und 6).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen