21.02.2024 - 5.3.3 Konzept zur Aufstellung des Stabilisierungsprog...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Vorgeschlagen wird die Kenntnisnahme der Drucksache.

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Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister legt der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 10.04.2024 folgende Informationen vor:
    1. Vorläufige Ist-Daten zum Jahresabschluss 2022
    2. den vorläufigen Zahlungsmittelbestand 2023
    3. eine Abweichungsanalyse zwischen den Ist-Daten Oktober 2022 bis September 2023 (inkl. prognostizierter Jahresabschlusseffekte) und den Anmeldungen der Geschäftsbereiche für das Haushaltsjahr 2025 (Analyse des Stabilisierungsbedarfs)
    4. den Haushaltsvollzugsbericht für das 4. Quartal 2023. Die Darstellung erfolgt in den Funktionalitäten von IKVS.
  1. Auf der Basis von Punkt 1 entscheidet die Stadtverordnetenversammlung am 15.05.2024, ob der
    1. Oberbürgermeister weiterhin beauftragt ist, auf der Basis des „Konzeptes zur Aufstellung des Stabilisierungsprogrammes für die Haushaltsjahre 2025 ff.“ ein Stabilisierungsprogramm für den Haushaltsplan 2025 ff. vorzulegen oder 
    2. ob der Beschluss für ein Stabilisierungsprogramm für den Haushalt 2025-2027 aufgehoben wird.
  1. Das Konzept zur Aufstellung des Stabilisierungsprogramms wird zur Kenntnis genommen.
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Der Ausschuss für Finanzen nimmt die DS 23/SVV/0866-03 zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage