18.01.2024 - 5.4 Qualitätsstandards Kindertagesbetreuung Teil „K...

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Frau Kerstin Elsaßer, Bereichsleiterin Kindertagesbetreuung Bereich 234 der Landeshauptstadt Potsdam, berichtet (Anlage 2). Die zur Verfügung stehenden Mittel würden wie folgt verwendet:

1. Kinder mit Migrationshintergrund (Förderung seit 2022). Seit 2022 würden Kindertageseinrichtungen, die mehr als 40 % Kinder mit Migrationshintergrund betreuen, eine personelle Aufstockung erhalten. Somit unterstütze die Förderung besonders Kindertageseinrichtungen, die zusätzlich zu der hohen Anzahl an Kindern mit Migrationshintergrund vielschichtige Herausforderungen täglich bewältigen müssen. Die Förderung muss daher verstetigt werden. 2. Verstetigung ehemaliger Kiez-Kitas. Vor 2018 bis 2023 hätten insgesamt acht Kindertageseinrichtungen am Landesprogramm „Kiez-Kitas – Bildungschancen eröffnen“ teilgenommen. Von den bisherigen Kiez-Kitas würden insgesamt fünf Einrichtungen nicht mehr teilnehmen. Alle fünf Einrichtungen würden in 2024 jeweils 48.000 Euro (Personal- und Sachkosten) erhalten. 3. Finanzielle Unterstützung für Einrichtungen mit armuts- und entwicklungsgefährdeten Kindern. Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft 78 Kita sei vereinbart worden, dass vor allem Kindertageseinrichtungen mit einer hohen Anzahl von Kindern, die armutsgefährdet seien und Entwicklungsauffälligkeiten aufzeigen würden, mehr Personal benötigen würden, um die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Kinder in der Kindertageseinrichtung zu verbessern. Folgende Kriterien seien zur Auswahl der Einrichtungen festgelegt worden: Bildungs- und Teilhabe-Leistungen (BuT-Leistungen), Kita-Beitragsbefreiungsverordnung (KitaBBV), Entwicklungsauffälligkeiten (1 oder mehr) laut Grenzsteine, elternbeitragsbefreite SGB II Empfänger. Man habe befunden nur Einrichtungen im Sozialraum fünf und sechs sowie im Planungsraum 401 zu fördern. Basierend auf den Daten der Einrichtungen erfolge ein Ranking der Einrichtungen.

 

Frau Frenkler ergänzt, dass die Umsetzung auf der gemeinsam erarbeiteten Lösung mit der AG 78 Kita erfolge. Grundlage für die Finanzierung sei das Berliner Modell, das heißt 0,01 VZÄ pro Kind in der Einrichtung. Die Verwaltung habe eine Auswahl bezüglich des Rankings getroffen und in dieser Woche die Anschreiben verschickt, um Daten einzuholen.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Müller erläutert Frau Elsaßer, dass es bisher noch keine Förderrichtlinie oder ähnliches dazu gebe. Dies müsse in der AG 78 Kita erörtert und erarbeitet werden.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=13432&TOLFDNR=2005909&selfaction=print