15.02.2024 - 12.1 Sicherung der bedarfssensiblen Angemessenheit b...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wiedervorlage vom 28.09.2023, 19.10.2023, 23.11.2023, 14.12.2023 und 18.01.2024.

 

Frau Dr. Müller rekapituliert die Genese bis zur heutigen Ausschusssitzung.

 

Frau Bartelt erläutert, dass eine Bearbeitung stattgefunden hätte, es jedoch keine Antwort darauf gebe. Sie bittet darum den so vorliegenden Antrag zu beschließen.

 

Frau Dr. Müller stellt die Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Die Landeshauptstadt setzt sich das Ziel, prekäre Wohnlagen für alle von Wohnungslosigkeit betroffenen oder bedrohten Menschen zu verhindern.

 

Dazu soll die im Rahmen der ordnungsrechtlichen Unterbringung in den vergangenen Jahrzehnten entwickelte differenzierte Unterbringung entsprechend der unterschiedlichen Bedarfe für die Zukunft erhalten und umgesetzt werden. Die Auswahl von geeigneter Unterbringung für alle Menschen - unabhängig vom Rechtskreis - soll so für die Zukunft sichergestellt werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

  •           Die Standards der Unterbringung sollen sich nach den fachlichen Empfehlungen zu den individuellen Bedarfen der unterzubringenden Menschen richten, wie z. b. nach den Empfehlungen der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. 

 

  •           Sicherzustellen, dass die Zuweisung und Versorgung bei der Belegung der Wohngebäude aus dem Sonderbauprogramm nach Ordnungsrecht grundsätzlich den Ansprüchen an die Angemessenheit des Wohnraums an Angebote für WBS-Wohnungs-Freigaben der Landeshauptstadt Potsdam entsprechen.

 

  •           Der Stadtverordnetenversammlung ist über die strukturelle Verankerung einer entsprechenden Grundlage in die Geschäftsprozesse zur Unterbringung durch die jeweiligen Teams im Fachbereich 3 der Landeshauptstadt Potsdam im Oktober 2023 Bericht zu erstatten.
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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen

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Anlagen zur Vorlage