15.02.2024 - 11.1 Änderungen des SGB VIII und Umsetzungsstand des...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Ströber bringt den Antrag ein.

 

Herr Reimann ergänzt, dass der Antrag zur Selbstbefassung im Jugendhilfeausschuss sei und nicht in die Stadtverordnetenversammlung weitergereicht werde.

 

Herr Prof. Dr. Hafezi befürwortet den Antrag. Er bekräftigt, dass man sich schon seit längerem im Jugendamt damit auseinandersetze. Man sei auch geschäftsübergreifend dazu in Gesprächen, um zu schauen, wie man das Erarbeitete in Arbeitsgemeinschaften oder im Stab zusammenführen könne. Es gebe ein Bundesgesetz, aber das Land Brandenburg sei noch nicht so weit. Bevor es keine gesetzliche Grundlage und Verordnung gebe, könne man die finanziellen Aspekte die aus den Änderungen resultieren, nicht klären. Ihm sei klar, dass man ggf. eigene Ressourcen innerhalb der Verwaltung finden müsse. Er bittet darum die Ergebnisse in der Aprilsitzung vorstellen zu können und dies im Antragstext entsprechend zu ändern.

 

Herr Reimann stellt die Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, in einer Übersicht dazustellen,

welche verpflichtenden Aufgabenstellungen aus der Änderungen des SGB8 für die Arbeit des Jugendamtes resultieren.

Dabei soll auch aufgezeigt werden, in welchen Schritten und in welcher zeitlichen Abfolge diese Änderungen vorbereitet und umgesetzt werden.

Dem Jugendhilfeausschuss ist diese Zusammenstellung zu seiner Sitzung am 18.04.2024 14.03.2024 zur Verfügung zu stellen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen