14.03.2024 - 8.1 Bearbeitung Bildungs- und Teilhabe-Anträge

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Frau Christiane Gawlik, Bereichsleiterin 383 Soziale Leistungen und Integration der Landeshauptstadt Potsdam, berichtet zunächst zur aktuellen Besetzung in der zuständigen Arbeitsgruppe. Aktuell seien 6 Mitarbeiter*innen für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Momentan habe man noch 2 unbesetzte Stellen, was sich voraussichtlich zeitnah ändern werde. 3 neue Mitarbeiter*innen seien bis Ende Februar 2024 eingearbeitet worden. Die Mitarbeiter*innen würden auch Samstagseinsätze leisten. In der Arbeitsgruppe habe man sich das Ziel gesetzt, den Bearbeitungsstand nicht über 6 Wochen ansteigen zu lassen. Die Abarbeitung des Staus solle bis max. 30.09.2024 erledigt sein. Im letzten Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion am 20.02.2024 habe man ebenfalls zu dem Thema berichtet. Zu diesem Zeitpunkt hätte man noch einen Rückstand von 4800 Anträgen gehabt. Seitdem habe man zusätzlich, zu den täglich neu reinkommenden Anträgen, 1100 Anträge aus dem Bearbeitungsstau abgearbeitet. Demnach liege die Zahl der aktuell noch offenen Anträge aus 2023 und 2024 bei ca. 3700. Das, was aktuell täglich an Anträgen reinkomme, könne abgearbeitet werden und darüber hinaus auch der Rückstau minimiert werden. Sobald alle Stellen besetzt seien und der Rückstau abgearbeitet sei, hoffe man auf eine routinierte Abarbeitung ohne neu entstehenden Bearbeitungsstau.

 

Frau Gawlik ergänzt auf Nachfrage, dass pro Woche ca. 415 neue Anträge eingehen würden. Diese würden in Bezug auf anspruchsberechtigt oder nicht vorsortiert. Was aktuell seit dem 01.01.2024 an Anträgen reinkomme, bliebe nicht länger als 6 Wochen unbearbeitet. Auch in den Zielvereinbarungen mit den Mitarbeiter*innen habe man den 30.09.2024 als Ziel der Abarbeitung hinterlegt. Anträge, die länger als 6 Monate unbearbeitet seien, würden selbstverständlich trotzdem noch bewilligt. Die Anträge würden zum Teil per E-Mail eingehen, eine Abarbeitung erfolge jedoch stets in Papierform. Alles müsse ausgedruckt werden. Die in der Vergangenheit angedachte BuT-Karte würde laut Frau Gawlik keine Vereinfachung in Bezug auf die Bearbeitung der Anträge sowie die Antragstellung mit sich bringen, da das Antrags- und Nachweiserfordernis weiterhin besteht.

 

Zusätzlich auf Nachfrage, ob durch die Einführung der Kindergrundsicherung Vereinfachungen zu erwarten seien, erklärt Frau Gawlik, dass lediglich die ohnehin als Pauschale gewährten Leistungen der kulturellen Teilhabe sowie der persönliche Schulbedarf, nach aktuellem Stand, von der Kindergrundsicherung erfasst sein sollen. Alle weiteren Leistungen sollen weiterhin im Antragsverfahren gewährt werden. Aktuellere Erkenntnisse zum Gesetzgebungsprozess seien aktuell nicht vorhanden.