14.03.2024 - 11.1 Satzung über die Festlegung und Erhebung von El...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Kerstin Elsaßer, Bereichsleiterin Bereich 234 Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam, berichtet, dass es lediglich redaktionelle Änderungen gegeben habe und bittet um den Beschluss der entsprechenden Beschlussvorlage.

 

Frau Dr. Müller kritisiert, dass es überhaupt dazu kommen konnte, da die Thematik eine gewisse Brisanz mit sich bringe. Es ergibt sich keine weitere Diskussion.

 

Herr Reimann stellt die Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

1. Die bisherige „Satzung über die Festlegung und Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten in Kindertagespflege, für Potsdamer Kinder im Land Berlin sowie in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam ab 01.08.2023“ (23/SVV/0480 vom 7.6.2023) einschließlich der Anlagen wird aufgehoben.

 

2. Die überarbeitete „Satzung über die Festlegung und Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten in Kindertagespflege, für Potsdamer Kinder im Land Berlin sowie in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam ab 01.08.2023“ einschließlich der Anlagen tritt rückwirkend zum 01.08.2023 in Kraft.

 

3. Der Oberbürgermeister wird unter Berücksichtigung weiterer landesgesetzlicher Regelungen beauftragt, erstmalig zum 01.01.2025 die Höchstbeiträge (Platzkosten inkl. Staffelung) sowie jährlich das Essengeld (erstmalig zum 01.01.2024) zu prüfen und ggfs. eine Anpassung der Beitragstabelle und des Essengeldes vorzunehmen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 11

 

Ablehnung: 0

 

Stimmenthaltung: 2

 

 

einstimmig angenommen

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Anlagen zur Vorlage