30.05.2024 - 11 Bericht des Unterausschusses und der Arbeitsgem...

Reduzieren

UA JHP

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung hat am 23.05.2024 getagt.

 

Zum Rahmenkonzept Kinderschutz wurde vereinbart, dass man das Thema auf Wiedervorlage im Herbst lege. Es habe dazu innerhalb der Verwaltung Abstimmungen mit der Leitung gegeben und der Prozess sei noch nicht beendet. Seitens des UA sei man zunächst verwundert, dass man in der Sitzung keinen Sachstand erhalten habe, obwohl dies vereinbart worden sei. Man fragt sich bezüglich des Themas AG Kinderschutz, wo man bei diesem Thema stehe. Der UA wünscht sich einen Ist-Stand zum Kinderschutzteam. Es sei berichtet worden, dass es neue Stellen dafür gebe, die auch ausgeschrieben seien. Erste Personen seien leider abgesprungen. Man könne nur mit einer Mindestanzahl an Personen starten, welche noch nicht erreicht sei. Das Konzept sei in Bearbeitung, aber noch nicht zur Veröffentlichung fertig. Dazu müsse man auch die neue Fachbereichsleitung hören. Eine weitere Behandlung des Themas wurde vereinbart.

 

Am 19.05.2024 habe sich die UAG Jugendförderplanerstellung getroffen und sich auf eine Zeitschiene geeinigt, die in zwei Phasen verlaufe. Der Jugendförderplan sei im vergangenen Herbst im Jugendhilfeausschuss besprochen, aber nicht beschlossen worden. Man müsse nun in die Zukunft schauen. Phase 1 sei die Personalkosten- und Einrichtungsförderung (Beschluss für aktuellen Plan), Phase 2 betreffe den Strategieplan (Neuerarbeitung ab Ende 2024). Man habe eruiert, dass der Einrichtungs- und Stellenplan für das aktuelle Jahr (Phase 1) noch vom alten Jugendhilfeausschuss beschlossen werden sollte, um die Sicherung der Stellen in der Jugendförderung vorzunehmen. Es spiele auch das Thema PLUS Projekte mit rein. Die Prüfungen seien strenger gewesen und viele Projekte nicht anerkannt worden. Zitat aus dem Protokoll der AG JuFö: Sachstand PLUS-Förderprogramm 2024/ 2025: „Es wurden mehr als 80 Projekte eingereicht, davon können wohl 47 positiv beschieden werden Ende Mai/ Anfang Juni gehen dazu die Bescheide an die Träger/ Schulen raus. Allerdings sei die Finanzierung der Maßnahme schwierig, da der haushaltsbegleitende SVV-Beschluss finanziell nicht gedeckt war und somit aus den eigenen Jugendamtsfördermitteln gestemmt werden muss(te)…“. Mit der neuen Fachbereichsleitung sei sofort zu besprechen, was bis 2025 für die Jugendförderung zu sichern sei. Es müssten die haushaltsbegleitenden Beschlüsse beachtet werden (auch für PLUS habe es Erhöhungen gegeben). Gerade in der aktuellen Haushaltssituation müsse es ein beschlossenes Dokument geben, das die Grundlage, auch für Gehälter in der Jugendförderung, sei. Man betone, dass bereits die Fachkräfte abwandern würden. Man müsse daher erkennen, dass der Jugendförderplan die Grundlage für die Sicherung der aktuellen und zukünftigen Arbeit in diesem Feld sei. Auch kleine Projekte würden gerade nicht bewilligt, was die Einsparungen bereits verdeutliche. Für die Phase 1 würde der Beschluss des Jugendhilfeausschusses reichen, weil die Mittelverteilung im Rahmen des beschlossenen Budgets erfolge. Auch die Verwaltung arbeite nach dieser Übersicht der Budgetverteilung. Es gehe beim Beschluss um die Sicherheit für die Träger, dass die Verwaltung diese Verteilung beibehalte. Man verabredet, dass ein Beschluss zum Stellenplan 2024 für die Jugendförderung in der Junisitzung des Jugendhilfeausschusses erfolge. Es werde ein Antrag des Unterausschusses eingebracht. Der Stellenplan sei als Anlage vor dem Jugendhilfeausschuss am 28.09.2023 versandt worden. Die strategische Planung erfolge mit der neuen Fachbereichsleitung (zusätzlich zu den jährlichen Stellenplänen) ab Ende 2024.

 

 

Mit dem anonymen Brief der freien Träger an die Jugendhilfeausschussmitglieder habe man Kritik gegen einzelne Personen und gegen den Jugendhilfeausschuss gerichtet. Man habe mit allen AG nach § 78 SGB VIII Rücksprache gehalten und alle würden sich von diesem Schreiben distanzieren. Auch die Diffamierung von Dr. Sigrid Müller, die sehr viele Jahre engagiert im Jugendhilfeausschuss tätig sei, könne man nicht so unkommentiert lassen. Im Jugendhilfeausschuss wolle man zum Schutz der Personen besprechen, wie man mit zukünftigen Schreiben verfahren wolle. Herr Ströber werde eine Stellungnahme verlesen.

 

Nach Sichtung eines Antrages des Trägers Kollektiv Treibgut Natur- und Kulturcamp e.V. zur Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe wurde vereinbart, dass die Verwaltung diese vorbereite. Ein Kennlerntermin mit dem Träger werde für Herbst eingeplant.

 

Herr Reimann lässt auf Wunsch von Herrn Ströber die Anerkennung des Trägers durch die Mitglieder abstimmen.

 

Abstimmung:

Zustimmung: 12

Ablehnung: 0

Stimmenthaltung: 0

 

Die Behandlung der Neuerungen des SGB VIII werde in die AG nach § 78 SGB VIII sowie der Planungsgruppe Jugendhilfe übergeben und nicht im Jugendhilfeausschuss weiter behandelt. Im letzten Jugendhilfeausschuss wurde eine Übersicht präsentiert. In diesem Zusammenhang dankt man Frau Peters für die gute Vorarbeit.

 

In der Zukunftswerkstatt der freien Träger am 29.04.2024 habe man Strategien zum Fachkräftemangel behandelt. Es seinen 34 Vertreter*innen freier Träger und 11 vom öffentlichen Träger dabei gewesen. Man habe die Weiterbefassung zum Thema, auch für den UA, angekündigt. Es seien einige konkrete Ideen zusammengetragen und dokumentiert worden. Die Ergebnisse seien noch nicht versandt, da die Endabstimmung mit Herrn Prof. Dr. Hafezi ausstünde. Eine Einbringung für den UA sei geplant.

 

Man habe besprochen, dass die Gesetzesänderung im SGB VIII eine Überarbeitung der Satzung des Jugendamtes erfordere. Dies sollte möglichst schnell erfolgen, da es auch die Zusammensetzung der beschließenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses betreffe. Unter anderem sei neu, dass der Oberbürgermeister bzw. eine Vertretung ein stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses werde. Dies reduziere die Anzahl der Mitglieder aus der Stadtverordnetenversammlung. Das Kinder- und Jugendschutzgesetz werde ab dem 01.07.2024 wirksam. Wenn man warte, werde nach der alten Satzung gewählt. Dann müsse im Herbst nach der Satzungsänderung erneut gewählt werden. Herr Ströber merkt an, dass aus seiner Sicht eine Anpassung reichen würde. Es wird vereinbart, dass Thema gegebenenfalls bei der Klausurtagung zu behandeln.

 

Für die Klausurtagung am 15.06.2024 sei vorgesehen den neuen Jugendhilfeausschuss darauf vorzubereiten, was er beachten müsse. Man könne einen Arbeitsstand erstellen und dem neuen Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis geben. Die Vorbereitungszeit sei jedoch sehr knapp. Aktuelle Themen könne man dem neuen Jugendhilfeausschuss im Herbst im Zuge einer Klausurtagung mitgeben – welche Beschlüsse seien gefasst worden, welche erfüllt, welche noch offen. Man könne zudem das Gelungene in der Wahlperiode herausstellen. Zu klären wäre auch, welche Kolleg*innen aus der Verwaltung teilnehmen sollten. Herr Prof. Dr. Hafezi befinde sich zu dieser Zeit im Urlaub. Es wird vereinbart, dies erneut im Jugendhilfeausschuss zu besprechen und dort zu entscheiden, ob der Termin tatsächlich wahrgenommen werde.

 

Frau Tietz bekräftigt, dass man seitens der freien Träger enttäuscht sei bzgl. der ausbleibenden Fortführung des Jugendförderplanes. Es sei keine inhaltliche strategische Planung in der Jugendförderung möglich. Der Stellenplan müsse dringend beschlossen werden, um Sicherheit für dieses Jahr und auch für 2025 eine Basis zu haben.

 

Herr Prof. Dr. Hafezi stimmt zu, dass dringend ein Fahrplan entworfen werden müsse, um konzeptionell voran zu kommen. Für 2024 sei der Haushalt beschlossen und die Zahlen gelten auch. Trotzdem könne man gern die Tabelle zu den Personalkosten noch einmal extra beschließen lassen. Ein entsprechender Antrag seitens des Unterausschusses Jugendhilfeplanung ist für die Junisitzung geplant.

 

AG Kita

 

Die AG hat am 28.05.2024 getagt.

 

1. Kita Personalverordnung

 

Seitens der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird berichtet:

 

Unklare Konnexität und fehlende rechtliche Regelungen würden aktuell mit dem Städte- und Gemeindebund besprochen. Bei einer gestaffelten Anrechnung von Auszubildenden (ordnungsrechtliche Personalbemessung) würden die Stellenanteile einzig über die Fehlbedarfsfinanzierung gem. §16 Abs. 3, S. 2 KitaG abzurechnen sein. Dies würde für der Landeshauptstadt Potsdam absehbar erhebliche Folgen haben. Wenn die Träger ihrer gesetzlichen Verantwortung nach den Bestimmungen dieser Verordnung nachkommen und die Tatbestandmerkmale der Trägerzuverlässigkeit sicherstellen sollen, müsse auch in der Konsequenz für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die KitaPersV einen konnexitätssauberen und rechtlich sicheren Handlungsrahmen vorgeben. Es werden Gespräche mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport durch Herrn Prof. Dr. Hafezi und dem Städte- und Gemeindebund geführt.

 

Seitens der Träger der Kindertageseinrichtungen wird berichtet:

 

Die unklare Konnexität (Landeshauptstadt Potsdam/ Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) führe zu Unsicherheiten bei den Trägern im Umgang mit und bei dem Einsatz von Auszubildenden (Anzahl Auszubildende in einem Standort, ordnungsrechtliche und finanzwirtschaftliche Personalbemessung und deren Refinanzierung). Auszubildende fänden aktuell kaum Praxisstellen, weil die Finanzierung ungeklärt sei und die Zukunft von Ausbildungsstellen könne somit schwierig werden. Personal dürfe nur mit ausreichend Sachkunde eingesetzt werden (Trägerverantwortung), d.h. Auszubildende könnten im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nur anteilig eingesetzt werden.

 

Es müsste weiterhin ausgebildet werden, damit die personellen Abgänge ausgeglichen werden können.

 

2. Der Anonyme Brief der AG nach § 78 SGB VIII sei in der AG nach §78 SGB VIII Kita nicht bekannt.

 

AG HzE

 

Herr Küken berichtet, dass man sich nach der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses auf kurzen Wege verständigt habe und seitens der Verwaltung angeboten wurde, die bestehenden Verträge für Fachleistungsstunden (FLST) ambulant bis 31.12.2024 zu übernehmen. Dies befinde sich aktuell auf dem Postweg und man habe bis Ende des Jahres Sicherheit. Er bedankt sich bei Herrn Prof. Dr. Hafezi sowie dem Ausschuss für das Verständnis zu der Debatte.

 

Bezüglich der zukünftigen Rahmenvereinbarung, die angestrebt werde miteinander, habe man die inhaltliche Debatte am 22.04.2024 abgeschlossen. Er macht darauf aufmerksam, dass die Gespräche zu den finanziellen Rahmenbedingungen spätestens nach der Sommerpause beginnen sollten, um eine Situation wie im letzten Jahr zu vermeiden.

 

Herr Küken berichtet, dass die AG am 07.05.2024 getagt hat und folgende Punkte behandelt habe.

 

  1. Vorstellung des Angebots des „Familien- und Kompetenzzentrums Frühe Kindheit an der FH Potsdam – FamKom; FH“

 

  1. Besetzung der Leitungsstelle des Jugendamtes – Transparenz des Verfahrens

 

  1. Die Zukunftswerkstatt am 29.04. wurde als wenig hilfreich empfunden. Für die weiteren Veranstaltungen wäre es aus Sicht der AG 78 zielführender, die Leistungsbereiche getrennt voneinander zu betrachten, da sich die Herausforderungen der Bereiche doch sehr voneinander unterscheiden.

 

  1. Es besteht eine große Diskrepanz zwischen der Schaffung wichtiger neuer Angebote (Beispiele: EJF hat im Betreuten Einzelwohnen 6 Einheiten für Familienwohnen geschaffen; DRK hat ein neues Angebot mit 6 Clearingplätzen für 7 – 14 -jährige eröffnet.) und der prekären Situation, dass Hilfen aktuell nicht ausreichend angeboten werden können bzw. sehr lange Wartezeiten bestehen.

 

Herr Prof. Dr. Hafezi empfiehlt bei Problemlagen seitens der freien Träger stets den kurzen Dienstweg per Telefon zu wählen, damit man dringende Themen kurzfristig klären könne. Es sollten keine finanziellen Engpässe entstehen müssen.

 

AG JuFö

 

Frau Parthum berichtet, dass die AG am 16.05.2024 getagt hat und sich mit den folgenden Themen beschäftigt habe:

 

  • Stellungnahme der freien Träger der Jugendhilfe der AG §78 SGBVIII Jugendförderung zum anonymen Brief vom 08.05.2024 bzgl. der Kritik am Jugendhilfeausschussvorsitzenden
  • Sachstand PLuS Förderprogramm 2024/2025
  • Investitions- und Sanierungsplan Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
  • Rückmeldung zur Zukunftswerkstatt „Fachkräftegewinnung“
  • Umgang mit Arche-Stelle
  • Nachfrage zu Verfahrenslotsen

 

Details werden zum Nachlesen der Anlage beigefügt (Anlage 5).

 

Frau Dr. Müller berichtet, dass im gestrigen Hauptausschuss der Beschluss zur Drucksache „Gymnasium im Brunnenviertel (35) – Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung für Ausstattung der naturwissenschaftlichen Fachräume“ 24/SVV/0616 gefasst worden sei. Für die Finanzierung der Ausstattung der naturwissenschaftlichen Fach- und Vorbereitungsräume und für höherwertige Lehr- und Lernmittel benötige man weitere 400.000,00 Euro. Als Deckungsquelle nutze man die Investitionsmaßnahme „Sanierung diverser Jugendclubs“ mit Mitteln aus dem Jahr 2023. Sie habe angekündigt das im Jugendhilfeausschuss aufzurufen, da im Hauptausschuss nicht in Erfahrung gebracht werden konnte, was „diverse“ Jugendclubs genau bedeute. Herr Prof. Dr. Hafezi werde dazu zum Tagesordnungspunkt 14.2 berichten.