30.05.2024 - 10.1 Anpassung der Geschäftsordnung bzgl. des Verfah...

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Herr Prof. Dr. Hafezi erläutert, dass man im Vorfeld der Anhörung der zukünftigen Fachbereichsleiterin thematisiert worden war, wie der Jugendhilfeausschuss vorab anders eingebunden werden könne. Dies wünsche man sich anders, als es die aktuelle Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses darstelle. Der neue Jugendhilfeausschuss sollte nach ein bis zwei Sitzungen auch über die Geschäftsordnung sprechen, um diese ggf. zu modifizieren und zu verbessern. In diesem Zuge könne man dies dann auch regeln. Hierzu bedarf es dann einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung werde diesen vorbereiten. Man könne sich an Bespielen aus anderen Kommunen orientieren. Im nächsten Unterausschuss Jugendhilfeplanung werde man sich dazu verständigen.

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