25.04.2024 - 4.8 Bettelampeln vermeiden

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Zöller bringt den Antrag ein und verweist auf das Brandenburgische Mobilitätsgesetz, in welchem eine Lichtsignalanlagen-Schaltung gleichberechtigt für Rad-, Fußverkehr und Kfz-Verkehr ohne extra Anforderung vorgesehen ist. In Hamburg wurde das bereits schrittweise eingeführt.

 

 

Herr Niehoff (Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur) erläutert, dass es so absolut, wie im Antrag formuliert ist, nicht umsetzbar sei. Die Knotenpunkte sind bereits jetzt über ihre Leistungsfähigkeit hinaus ausgelastet, so dass eine verkehrsabhängige Steuerung erforderlich ist, einschließlich Anforderung für alle Verkehrsteilnehmer.

 

 

Im Anschluss der sich anfügenden Diskussion beantragt Herr Dr. Zöller namens der antragstellenden Fraktion abschließend folgende Änderung und bittet diese zur Abstimmung zu bringen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, schrittweise die Abschaffung von Lichtsignalanlagen mit Anforderungstaster, sogenannte Bettelampeln, wo dies im Sinne der Fuß- und Radverkehrsförderung möglich ist, zu planen und umzusetzen. Dabei sind die entsprechenden Standorte verkehrstechnisch so umzugestalten, dass gegenüber dem motorisierten Individualverkehr keine Benachteiligung von Fuß- und Radverkehr mehr stattfindet.

 

Für die vorbereitende Planung sind folgende Schritte durchzuführen:

  1. Eine Bestandsaufnahme aller Lichtsignalanlagen mit Anforderungstaster ist zu erstellen und den Stadtverordneten bis Ende des zweiten Quartals 2024 zur Kenntnis zu geben.
  2. Ein Zeitplan zur Abschaffung aller  erster Lichtsignalanlagen mit Anforderungstaster und der Umgestaltung deren Standorte soll bis Ende des vierten Quartals 2024 angefertigt und den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben werden.
  3. Den Stadtverordneten ist im Rahmen des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität quartalsweise jährlich zu berichten.

 

 

Der Vorsitzende stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis 5/1/1

 

 

Der Vorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, schrittweise die Abschaffung von Lichtsignalanlagen mit Anforderungstaster, sogenannte Bettelampeln, wo dies im Sinne der Fuß- und Radverkehrsförderung möglich ist, zu planen und umzusetzen. Dabei sind die entsprechenden Standorte verkehrstechnisch so umzugestalten, dass gegenüber dem motorisierten Individualverkehr keine Benachteiligung von Fuß- und Radverkehr mehr stattfindet.

 

Für die vorbereitende Planung sind folgende Schritte durchzuführen:

  1. Eine Bestandsaufnahme aller Lichtsignalanlagen mit Anforderungstaster ist zu erstellen und den Stadtverordneten bis Ende des zweiten Quartals 2024 zur Kenntnis zu geben.

 

  1. Ein Zeitplan zur Abschaffung aller  erster Lichtsignalanlagen mit Anforderungstaster und der Umgestaltung deren Standorte soll bis Ende des vierten Quartals 2024 angefertigt und den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben werden.

 

  1. Den Stadtverordneten ist im Rahmen des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität quartalsweise jährlich zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage