18.01.2024 - 4.1 Ausbau der Gebiete für E-Roller
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Fraktion SPD (Wiedervorlage)
- Datum:
- Do., 18.01.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Die Tagesordnungspunkte 4.1, 4.2 und 4.3 werden gemeinsam behandelt.
Herr Adler geht nochmals auf die Intention der Anträge seiner Fraktion zurück und begründet die Notwendigkeit verbindliche Regeln zum Abstellen der E-Roller zu finden, um Gefahren im Alltag abwehren zu können.
Frau Fiebig (Leitungsunterstützung Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt) informiert anhand einer Präsentation, welche im Ratsinformationssystem als Anlage eingestellt gestellt wird, über die aktuelle Situation. Das Wiederaufrufen in der heutigen Ausschusssitzung erfolgt mit der Frage zu klären, wie weiter verfahren werden könne. Möglich wäre die Mikromobilitätssatzung ohne Rückendeckung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) auf den Weg zu bringen. Dieses würde jedoch auf Risiko der LHP erfolgen und man müsse auf Klagen vorbereitet sein. Die Verwaltung schlägt vor, bis Ende Februar die Zeitplanung und den Vorschlag zu Regelungsinhalten für die „Mikromobilitätssatzung“ an die Mitglieder des KUM-Ausschusses zu geben und anschließend in einem gesonderten Termin den Austausch darüber vorzunehmen. Die Gesprächsergebnisse könnten dann in der Sitzung des KUM-Ausschusses im März 2024 vorgestellt und der weitere Umgang mit der Satzung vereinbart werden.
Herr Rubelt ergänzt, dass damit zwar für die Kommune ein personeller Aufwand entstünde, jedoch die Anbieter mit der Ausschreibung einer Satzung zur Sondernutzung mehr Pflichten bekommen würden.
Im Anschluss der Diskussion unter Beteiligung verschiedener Ausschussmitglieder wird folgende Formulierung zum Antrag 21/SVV/0211 vorgeschlagen:
„Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu prüfen, wann eine Mikromobilitätsangebotssatzung für die Landeshauptstadt Potsdam zu erarbeiten. Ist der vorliegende Antrag aufgrund anderer prioritärer Arbeitsbelastungen innerhalb der Verwaltung nicht zeitnah umsetzbar, ist weiter zu prüfen, ob die bestehenden Verträge mit Anbietern von E-Scootern in Potsdam bis zur Gültigkeit einer entsprechenden Satzung kündbar sind!
Über den Zwischenstand ist im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität im März 2024 zu berichten.“ und von Herrn Adler namens der antragstellenden Fraktion übernommen.
Die Anträge 20/SVV/1023 sowie 23/SVV/0387 fließen in den geänderten Beschlussvorschlag zum Antrag 21/SVV/0211 ein, sodass die Abstimmung in den Tagesordnungspunkten 4.1 und 4.3 entfallen kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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