20.02.2024 - 6.3 Schulhöfe und Sportanlagen für Kinder und Jugen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Uwe Tefs, Sachbearbeiter Sportstättenmanagement und Sportentwicklung des Fachbereiches 23 Kinder, Jugend und Familie der Landeshauptstadt Potsdam sowie Vertretung für Herrn Gessner, berichtet, dass man gemäß des Antrages 21/SVV/0728 „Kinder- und Jugendsport stärken“ bereits eine Präsentation zur Öffnung der Schulhöfe veröffentlicht habe. In diesem Rahmen sei geprüft worden, an welchen Schulstandorten eine Öffnung möglich sei, und ob weitere Potentiale bestehen würden. Zunächst müsse in unterschiedliche Schulhofsituationen unterschieden werden. Es gebe Schulhöfe mit und ohne Schulsportanlagen, solitäre Schulsportanlagen, Schulen mit und ohne Spielgeräte (z. B. Gymnasien), Schulhöfe mit Sportanlagen in direkter Nachbarschaft zur Wohnbebauung (z. B. Einstein-Gymnasium) und Schulsportanlagen, für die gemäß Baugenehmigung keine öffentliche Nutzung gestattet sei (z. T. Humboldt- Gymnasium). An den Grundschulstandorten werden zudem die Schulhöfe nach dem Unterricht in der Regel von den Horten genutzt. Die Nutzersituation sei somit an jedem Standort aufgrund verschiedener Rahmenbedingungen differenziert zu betrachten (zum Beispiel fehlende Genehmigung gemäß Bauantrag und weiterer baurechtlicher Belange, Immissionsschutz gemäß Sportlärmschutzverordnung (Anwohner), Hortnutzung, Nähe zu anderen geöffneten großen Freizeitanlagen, etc.). Laut Ergebnis der Prüfung des Antrages 21/SVV/0728 bestünden schon heute an vielen Schulstandorten Mitnutzungsmöglichkeiten der Schulsportanlagen. Es seien bisher 22 von 50 Schulsportanlagen geöffnet.

 

Herr Prof. Dr. Hafezi ergänzt, dass auch die Verwaltung daran interessiert ist, möglichst viele Schul- und Sportflächen zu öffnen.

 

In der anschließenden Diskussion wird vereinbart, dass man eine Übersicht zu den bisherigen Öffnungen an das Protokoll angefügt bekomme (Anlage 3). Diese Übersicht solle um eine Spalte zur Unterscheidung zwischen Schulhöfen und Sportanlagen erweitert werden.

 

Herr Dörschel schlägt vor sich an den Änderungen des Werksausschusses Kommunaler Immobilien Service zu orientieren.

 

Herr Viehrig bringt folgenden Änderungsantrag in Bezug auf folgende Streichung ein:

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Dazu sind spätestens ab dem Haushaltsjahr 2025/2026, nach Möglichkeit früher,

 

1. sukzessive alle bestehenden Schulstandorte für die außerschulische öffentliche Nutzung zugänglich zu machen, mindestens aber drei weitere Standorte pro Jahr und

2. die finanziellen Mittel dafür entsprechend bereitzustellen.

 

Zusätzlich ist bei Schulneubauten die öffentliche Nutzung der Schulhöfe und Sportanlagen

außerhalb der Unterrichtszeiten generell sicher zu stellen.

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Weiterhin sagt Herr Prof. Dr. Hafezi auf Nachfrage von Frau Lange zu, dass man zu unter anderem diesem Thema in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport und des Jugendhilfeausschusses, welche einmal jährlich stattfinden solle, über den aktuellen Sachstand berichten werde. Dies solle auf Wunsch von Frau Lange auch im Beschlusstext hinterlegt werden.

 

Anschließend werden die Änderungen zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmung:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Herr Dörschel und Frau Lange bringen folgenden Änderungsantrag ein:

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Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Bildung und Sport sind ist jährlich halbjährlich auf einer gemeinsamen Sitzung über den Stand der Umsetzung zu informieren.

 

Anschließend werden die Änderungen zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmung:

einstimmig angenommen.

 

Der so geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt.

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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das mit dem Aktionsplan Kinder- und jugendfreundliche Kommune 2017 bis 2020 beschlossene Leitziel - eine verschränkte öffentliche Nutzung von Schul-und Sportflächen, Kitas sowie Turnhallen ist in Potsdam zu gewährleisten -(Maßnahme 4.1.5) weiter kontinuierlich umzusetzen.

 

Dazu sind spätestens ab dem Haushaltsjahr 2025/2026, nach Möglichkeit früher,

 

1. sukzessive alle bestehenden Schulstandorte für die außerschulische öffentliche Nutzung zugänglich zu machen, mindestens aber drei weitere Standorte pro Jahr und

2. die finanziellen Mittel dafür entsprechend bereitzustellen.

 

Zusätzlich ist bei Schulneubauten die öffentliche Nutzung der Schulhöfe und Sportanlagen

außerhalb der Unterrichtszeiten generell sicher zu stellen.

 

Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Bildung und Sport sind ist jährlich halbjährlich auf einer gemeinsamen Sitzung über den Stand der Umsetzung zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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