19.03.2024 - 8.3 Sachstand gem. DS 23/SVV/1401 Nachhaltiger Umga...

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Frau Kühnlein, Bereichsleiterin 541 IT-Strategie und -Gesamtsteuerung des Fachbereiches 54 E-Government der Landeshauptstadt Potsdam, berichtet, dass man sich bereits über den nachhaltigen Aspekt von Altgeräten Gedanken gemacht habe. Aus diesem Grund sei man in das „Refurbishment“ eingestiegen. Momentan schaffe man Geräte, die noch tauglich seien, in ein Lager in Bergholz-Rehbrücke. Man habe jedoch die Herausforderung, dass man seitens der Verwaltung nicht die Möglichkeit habe, die Geräte zum Beispiel an Vereine, Jugendeinrichtungen, etc. zu verschenken. Grund dafür seien Regelungen zum Anlagevermögen. Sie appelliert an die Stadtverordneten dies mitzunehmen und bekräftigt, dass man natürlich auch seitens des Fachbereiches weiter daran arbeiten werde. Seit Februar gebe es einen neuen Mitarbeiter, der das Projekt betreue. Ab April werde es einen weiteren Kollegen geben.

 

Herr Schindler verweist auf die Aussonderungsrichtlinie des Landes Brandenburg und in diesem Zusammenhang auf den Paragraph 4 „Verwertungsverfahren“ und fragt, ob dann nicht 4.2 „Zweite Stufe: Verwertungsorganisation „VEBEG““ greife. Frau Kühnlein sagt zu dies zu prüfen und per E-Mail über die Ausschussbetreuung nachzureichen.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=13443&TOLFDNR=2008160&selfaction=print