12.03.2024 - 4.6 Graffiti ist Kunst

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Ziems bringt die Drucksache ein und begründet diese.

 

Frau Meier macht deutlich, dass die Stadt prüft, man aber auch bedenken müsse, dass es hier auch Eigentümer gibt, deren Interessen zu berücksichtigen seien.

 

Er erfolgt eine Verständigung zum Umgang mit dem Antrag.

 

Herr Dörschel stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:  Der 1. Satz des Antrages soll wie folgt geändert werden: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die folgenden Graffitis an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet dauerhaft gesichert und in den Walk of Modern Art einbezogen werden können.“
 

Der Geschäftsordnungsantrag wird mit 2 Zustimmungen, 3 Ablehnungen und 2 Stimmenthaltungen abgelehnt.

 

Herr Wietschel stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:   Der 1. Satz des Antrages soll wie folgt geändert und in zwei Sätze aufgeteilt werden: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die folgenden Graffitis an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet dauerhaft gesichert werden können. Des Weiteren ist zu prüfen, welche in den Walk of Modern Art einbezogen werden können.“

 

Der Geschäftsordnungsantrag wird mit 5 Zustimmungen und 2 Stimmenthaltungen angenommen.

 

Herr Ziems stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Ergänzung des Beschlusstextes: „Der Stadtverordnetenversammlung ist im 4. Quartal 2024 zu berichten.“

 

Der Geschäftsordnungsantrag wird mit 6 Zustimmungen und 1 Stimmenthaltung angenommen.

 

Herr Troche stellt die so geänderte Drucksache zur Abstimmung.

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Beschlussempfehlung:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die folgenden Graffitis an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet dauerhaft zu sichern und dauerhaft gesichert werden können. Des Weiteren ist zu prüfen, welche in den Walk of Modern Art einzubeziehen einbezogen werden können:
- „DIAS – 71 ERS GANG“ an der Bahnbrücke über die Havel gegenüber der Freundschaftsinsel,
- „7 und 1“ als Gesamtkunstwerk an der Bahnbrücke an der Neustädter Havelbucht,
- das Kunstwerk an der Fassade des Wohnblocks Schilfhof 20 im Wohngebiet Am Schlaatz,
- die Fassade des Hauses Karl-Liebknecht-Straße 137 in Richtung der alten Post in Babelsberg,

- die Wand der Abfahrt der Nuthestraße nach Babelsberg gegenüber der Nutheschlange,
- Friedrich-Engels Straße 2 – Ein „Oi!“ aus dem Jahre 1999,

- Garagenkomplex Rosenstraße ein „Myth Phick“ aus dem Jahre 1995,

- Gutenbergstraße 51 „Squad“ aus dem Jahr 1997 sowie

- die Unterführung in der Wetzlarer Straße unter der Schnellstraße auf der Seite der Straßenbahnschienen. Hier ist unter anderem ein „Abis Denis Isak Baby“ von 1994 zu finden.

 

Falls sich die betroffenen Immobilien nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) befinden, wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich mit den Verfügungsberechtigten in Verbindung zu setzen und einen gemeinsam Plan zum Schutz der Graffitis zu entwickeln.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im 4. Quartal 2024 zu berichten.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=13445&TOLFDNR=2008454&selfaction=print