20.02.2024 - 5.9 Bearbeitungsdauer von Anträgen zu sozialen Leis...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Zusätze:
- Fraktion der Freien Demokraten
- Datum:
- Di., 20.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der Freien Demokraten
- Beschluss:
- abgelehnt
Frau Becker bringt den Antrag ein und gibt Erläuterungen.
Frau Kitzmann, Fachbereichsleiterin Soziales und Inklusion, informiert, dass das Bearbeitungssystem umgestellt wurde, so dass der Rückstand in diesem Jahr abgearbeitet wird. Die Mitarbeitenden haben am vergangenen Samstag freiwillig einen zusätzlichen Arbeitstag zur Abarbeitung eingelegt.
Herr Jekel, Fachbereichsleiter Wohnen, Arbeit und Integration, teilt mit, dass auch für Wohngeld die Vorschläge des Antrags weitestgehend umgesetzt wurden. Es wurden neue Stellen besetzt und die Mitarbeitenden eingearbeitet. Vereinfachungsverfahren wurden geprüft und umgesetzt. Die Anzahl der bearbeiteten Anträge konnte verdoppelt werden. Auch Dokumentationsassistenten wurden eingestellt. Somit können die Rückstände der Altfälle abgebaut werden.
Auf Nachfrage erklärt Herr Jekel, dass es aktuell 4 Monate bis zur Auszahlung dauert. Er geht davon aus, dass man im Sommer 2024 bei den im Antrag gewünschten Zeiten liegt.
Auch die Digitalisierung beim Wohngeld soll jetzt vorangehen.
Es erfolgt eine kurze kontroverse Diskussion zum Umgang mit der Drucksache in deren Ergebnis Frau Becker folgenden Antrag zur Geschäftsordnung stellt: Zurückstellung der Drucksache.
Herr Adler bittet um Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag.
Der Geschäftsordnungsantrag wird mit 4 Zustimmungen und 4 Ablehnungen abgelehnt.
Anschließend stellt Herr Adler die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.
Beschlussempfehlung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt beginnend zum 01.04.2024 eine dauerhafte und durchgängige Bearbeitungsdauer bei Sozialleistungen (wie z.B. Wohngeld oder Bildung und Teilhabe) von max. 2 Monaten sicherzustellen (von der Einreichung kompletter Unterlagen bis zum finalen Bescheid). Dabei sollen alle verfügbaren Mittel eingesetzt werden (z.B. Zeitarbeitskräfte, Umwidmungen innerhalb der Verwaltung, auch temporär das Ersuchen von Amtshilfe, Aufruf zu freiwilliger Mehrarbeit). Ebenso ist eine Priorisierung der Fälle nach sozialer Notwendigkeit vorzunehmen und die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144,8 kB
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