23.04.2024 - 5.2 Zukunftsprogramm für Jugendfreizeitflächen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Jekel verweist auf die Vorschläge der Deckungsquellen zur Finanzierung, die seinen Fachbereich betreffen. Die im ersten Punkt als Deckungsquellen dargestellten Mittel aus Überschüssen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme Babelsberg würden erst durch Verkauf des Grundstücksvermögens verfügbar. Dieses bestehe im Wesentlichen aus Gebäuden mit insgesamt ca. 90 bewohnten Mietwohnungen. Das Treuhandvermögen sei außerdem ursprünglich mit der Auflage gebildet worden, davon maximal 50 Prozent mit der Zweckbindung zu veräußern, mit den Einnahmen Leerstand zu beseitigen und neuen Wohnraum zu schaffen und die verbliebenen Wohngebäude nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme wieder ohne Gegenleistung in das Vermögen der Stadt Potsdam zurückzuübertragen. Diese Beschlüsse müssten dann parallel von der SVV aufgehoben werden.

Die Mittel zum dritten Punkt werden weiterhin dringend für die Umsetzung von investiven Maßnahmen zur Unterbringung von Geflüchteten benötigt, entweder für das Nedlitzer Holz, zu dem seit Juli 2023 ein Eilverfahren am VG Potsdam anhängig ist, oder für Unterkünfte an anderer Stelle. Die Unterbringung ist eine pflichtige Aufgabe und auch der Bedarf ist gegeben. Die Finanzierung dieser Maßnahme sei außerdem außerplanmäßig aus anderen investiven Maßnahmen erfolgt (siehe Anlage zum Beschluss 23/SVV/0396 vom 11.5.2023). Sollten nicht alle Mittel zur Umsetzung des Bauvorhabens Nedlitzer Holz erforderlich sein, wäre auch über die Rückführung in diese Maßnahmen zu entscheiden.

 

Aufgrund der Darstellung von Herrn Jekel stellt Frau Vandre folgenden Antrag zur Geschäftsordnung und begründet dies:

Die im 1. und 3. Punkt dargestellten Deckungsquellen zur Finanzierung werden gestrichen.

 

Herr Adler stellt zunächst den Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  4

Ablehnung:  0

Stimmenthaltung: 2

 

Anschließend stellt er die so geänderte Drucksache zur Abstimmung:

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Beschlussempfehlung:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt für die Herstellung und Sanierung von Jugendfreizeitflächen ein Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029 aufzustellen.

 

Das Zukunftsprogramm beinhaltet folgende prioritäre Investitionsmaßnahmen:

  1. Herstellung der „Jugendaktionsfläche Nuthepark“
  2. Herstellung des Skaterparks unter der Nutheschnellstraße inklusive eines Gestaltungswettbewerbs, sowie die Sanierung des Skaterparks im Lindenpark
  3. Herstellung Jugendsportpark Marquardter Chaussee und „Pumptrack Kantstraße“
  4. Herstellung von Jugendfreizeitangeboten im Bereich Bornstedter Feld, insbesondere eine „Pumptrackanlage“
  5. Sanierung der Spielwelten / Spielplätze im gesamten Stadtgebiet, insbesondere Urwaldspielplatz Kiefernring, Spl. Max-Born-Straße und Spl. Gaußstraße
  6. Weiterhin ist prioritär bis zum 30.09.2024 zu prüfen, wie die Maßnahme „Sanierung Jugendfreizeitstätte Ribbeckeck“ in das Zukunftsprogramm einbezogen werden kann.

 

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen aus dem STEK Spielflächen zu prüfen, ob in dem genannten Zeitraum eine Umsetzung ermöglicht werden kann.

 

Für das Zukunftsprogramm ist ein Haushaltsansatz zu bilden, welches aus den folgenden Quellen finanziert wird:

 

  • Vor dem Hintergrund des Abschlusses der Sanierungsmaßnahme Babelsberg sollen aus den Überschüssen von 2025 bis 2029 jährlich mindestens 1,25 Mio. EURO für das Sondervermögen bereitgestellt werden.
  • Aus dem Investitionshaushalt der LH Potsdam sollen von 2025 bis 2029 jährlich zusätzlich mindestens 1,25 Mio. EURO, über die bereits in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Maßnahmen hinaus, bereitgestellt werden.
  • Diejenigen Mittel, die nicht für die Geflüchtetenunterkunft Nedlitzer Holz benötigt werden, sind bis zu einer Höhe von 3,5 Mio. EURO den Mitteln zur Finanzierung der Vorhaben umzuwidmen
  • Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für die Folgejahre sind zu prüfen und aufzuzeigen, so z.B. aus bisher noch nicht in genauer Höhe benennbaren Finanzierungsquellen, wie der sog. „Solar-Euro“ oder weitere finanzielle Beteiligungen der Kommune an Einnahmen aus Erneuerbaren Energien (Windenergie etc.) sowie im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld.

 

Über die Finanzierung und Ausgestaltung informiert der Oberbürgermeister die Stadtverordnetenversammlung noch im 2. Quartal 2024.

Darüber hinaus erfolgt ab 2025 eine jährliche Berichterstattung durch den Oberbürgermeister, jeweils im ersten Quartal des Jahres, über die Finanzierungsmöglichkeiten/-quellen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage