23.04.2024 - 6.9 Sachstand Bearbeitung Behindertenparkausweise

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Frau Meier informiert über den aktuellen Stand zu den Verfahren der Fahreignungsüberprüfung im Zusammenhang mit einem Antrag auf Parkerleichterung in der Fahrerlaubnisbehörde.

39 Verfahren wurde bereits Ende November/Anfang Dezember 2023 eingestellt. Eine Einstellungsmitteilung wurde über den OBM persönlich an die Betroffenen verschickt.

33 Betroffenen konnte der Führerschein im Zuge der Fahreignungsüberprüfung 2023 belassen werden. In einigen Fällen wurden die entsprechenden fahrerlaubnisrechtlichen Auflagen/Beschränkungen gem. der Anlage 9 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV/Schlüsselzahlen) erteilt.

35 Betroffene verzichteten freiwillig auf ihren Führerschein/auf ihre Fahrerlaubnis. Lediglich ein Betroffener meldete sich nach seinem Verzicht bei der Fahrerlaubnisbehörde bezüglich einer erneuten Fahrerlaubniserteilung.

Bei vier Betroffenen wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Drei davon befinden sich aktuell im Klageverfahren. Bei einem Verfahren wurde der Eilrechtschutzantrag bereits vom Verwaltungsgericht Potsdam sowie vom OVG Berlin Brandenburg abgelehnt/verworfen.

Bei einem anderen der o.g. Fälle muss eine Nachbesserung eines Gutachtens (durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam) erfolgen. Dieser Betroffene ist aktuell vorläufig im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Bislang liegt kein Urteil vor, das die angeordneten Fahreignungsprüfungen der Fahrerlaubnisbehörde als rechtswidrig bewertet hat.

14 Personen sind mittlerweile verstorben. Die Akten zu diesen Personen wurden bereits vollständig gelöscht.

Sechs Anträge auf Kostenrückerstattung/Schadensersatz wurden bisher bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht. Davon wurden bereits fünf Anträge durch die AG 322.5 bearbeitet und der zuständigen Stelle (Kommunaler Schadensausgleich "KSA") zur weiteren Bearbeitung und Prüfung übergeben. Aktuell wurde ein Antrag seitens des KSA negativ beschieden.