16.04.2024 - 6.4 Bädermehrkindkarte gem. DS 23/SVV/0488

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Herr Gessner berichtet, dass es aufgrund von betriebsorganisatorischen Gründen, wie der Umstellung vom Kassensystem, der Schulung von Mitarbeitern und bedingt durch die Notwendigkeit diverser Prüfungen und Abstimmungen insbesondere in Bezug auf die datenschutzkonforme Umsetzung zu einer Verzögerung der Einführung der Karte gekommen sei. Man habe sich für die Variante ohne Speicherung der Daten entschieden. Die Intention sei, dass die Nutzenden einen geringen Aufwand haben sollen, d.h. nur eine einmalige Registrierung an der Kasse und da werde dann stets die Karte vorgezeigt. Der bürokratische Aufwand sei dann nur einmal gegeben. Seit dem 01.04.2024 sei die Bädermehrkindkarte für die Dauer eines Jahres am Start.

 

In der anschließenden Diskussion ergeben sich folgende Fragen:

 

  1. Besteht die Möglichkeit den erforderlichen einmaligen Anmeldetermin auch am Wochenende durchzuführen? Hintergrund der Frage sei die schwierige Situation von großen Familien werktags alle Familienmitglieder angesichts verschiedener Tagesabläufe in einem Termin zu organisieren.

 

  1. Ist ein Auszug aus dem Einwohnermelderegister nötig oder sind auch andere Nachweise mit Eintrag der Adresse möglich? Hintergrund der Frage seien die Kosten und die Erreichbarkeit bzw. Terminfindung bei der betreffenden Behörde.

 

  1. Besteht die Möglichkeit der Erstanmeldung durch ein Familienmitglied mittels allen erforderlichen Ausweisen bzw. Nachweisen mit Foto/Adresse sowie einem scann- baren oder fotografierbaren Familienfoto?

 

  1. Winni Welle kennt die Bädermehrkindkarte noch nicht. Besteht die Möglichkeit dies zeitnah einzurichten?

 

Die Antworten werden per E-Mail über die Ausschussbetreuung nachgereicht.