16.04.2024 - 6.5 Sachstand gem. DS 24/SVV/0202 Schwimmabzeichen ...

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Herr Gessner berichtet, dass die Zuständigkeit federführend bei dem staatlichen Schulamt liege, da der Schwimmunterricht im Rahmen des Sportunterrichtes erteilt werde. Man habe sich seitens der Landeshauptstadt Potsdam jedoch dafür eingesetzt, dass es weiterhin eine Zertifizierung gebe. Das Schulamt habe im Bereich des Schulschwimmens eine andere Bewertungseinheit eingeführt. Mit der Einführung der bundesweit geltenden Konzeption „Sicher schwimmen können“ im Land Brandenburg durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport habe eine grundlegende Änderung der Zertifizierung der Schwimmfertigkeiten der Schülerinnen und Schüler (SuS) stattgefunden. Statt der bisher gültigen Zertifizierung mit dem „Deutschen Schwimmpass“ (bis zum 01.01.2020 noch „Deutscher Jugendschwimmpass“) wurde für das Schulschwimmen 2020 ein Niveaustufenkonzept eingeführt. Die SuS bekommen mit dem Zeugnis (nach dem Schwimmlehrgang) ein entsprechendes Zertifikat von der jeweiligen Schule, welches über das Schulverwaltungsportal ausgedruckt werden könne. Das Land beabsichtige nicht, dass Lehrkräfte der Schulschwimmzentren noch klassische Schwimmpässe aushändigen.

 

In der anschließenden Diskussion weist Frau Lange darauf hin, dass es nicht die Intention war, dass die Schwimmlehrer die Abnahme des Schwimmabzeichens übernehmen, sondern die Bademeister. Sie fragt, warum das für die Sekundarstufe 1 möglich, aber nicht für die Primarstufe. Herr Gessner sagt zu, dass er die Frage zur Klärung mitnehmen.

 

Ergebnis der Nachfrage im Nachgang an die Sitzung: Die Möglichkeit, auf Wunsch von Eltern das Schwimmabzeichen ablegen zu können, kann vom Team der BLP GmbH gegen die übliche Gebühr ermöglicht werden, wenn dies durch Schule oder Schulschwimmlehrer entsprechend organisatorisch vorbereitet wird.