19.03.2024 - 7 Sonstiges

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Frau Vandre erinnert, dass der GSWI-Ausschuss sich bereits mit dem Vorgehen der Führerscheinstelle bei Beantragung von Behindertenparkausweisen befasst hat. Neben dem Umstand, dass noch nicht überall bekannt ist, dass die Verwaltung sich dafür entschuldigt hat, bittet sie hier um schnellstmögliche Aufklärung.

 

Frau Meier informiert, dass sie nach Erlangen der Kenntnis, sofort die Prüfung beauftragt wurde. Sie erklärt, dass die Mitarbeitenden in der Führerscheinstelle die Haltung vertreten haben, dass wenn ersichtlich war, dass jemand nicht mehr fahrtüchtig zu sein schien, dahingehend eine Überprüfung erfolgen sollte. Die geschah vor den Hintergrund, zu verhindern, dass Personen zu Schaden kommen.

Die Erforderlichkeit der organisatorischen Trennung ist erst durch die Landesdatenschutzbeauftragte klargeworden. Danach wurde sofort die erforderliche Trennung der Ausstellung der Behindertenparkkarte von der Führerscheinstelle vollzogen. Bei den vorliegenden Gutachten, bei denen klar ist, dass Fahrtüchtigkeit nicht gegeben ist, kann der Führerschein nicht zurückgegeben werden.

Das MIL hat die Verwaltung für Art und Weise der Schreiben gerügt, nicht auf die erforderliche Trennung hingewiesen.

 

Von Seiten der anwesenden Ausschussmitglieder wird das Vorgehen als diskriminierend und nicht hinnehmbar kritisiert. Es wird gefordert, dass die Vorgänge umgehend rückabzuwickeln und die Kosten zu erstatten sind.

 

Frau Meier macht deutlich, dass die Kosten im Rahmen der Rückabwicklung erstattet werden. Sie informiert, dass eine Entschuldigung durch den Oberbürgermeister erfolgt ist.

Des Weiteren stellt sie klar, dass in den Fällen, bei denen ein Gutachten vorliegt, kein Ermessensspielraum möglich ist.

Frau Meier erklärt, dass es jetzt zwei völlig getrennte Verwaltungsverfahren sind mit zwei getrennten Rechtwegen. Sie sagt zu, gemeinsam mit Frau Dr. Denninger zu beraten, was unternommen werden kann, um das Vertrauen in der Bevölkerung wiederherzustellen.

 

Herr Adler schlägt vor, dass in der nächsten Sitzung des GSWI-Ausschusses am 23.04.2024 eine erneute Berichterstattung erfolgen

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

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