19.03.2024 - 5.9 Bargeld statt Bezahlkarte

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Ziems bringt namens der Fraktion DIE aNDERE den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau Meier macht deutlich, dass die Bezahlkarte kommen wird. Entscheidend ist, wie die Umsetzung erfolgt. Ziel ist es, dass es ein möglichst unbürokratisches Vorgehen gibt. Auch der unwürdige Vorgang an den Barkassen-Automat sollte abgeschafft werden.

 

Herr Fröhlich bittet um Beachtung folgender Kriterien, wenn die Bezahlkarte eingeführt wird:

In Falle einer Einführung einer Debit-Karte für Asylbewerber in der LHP folgende Mindeststandards zu berücksichtigen und sich auf Landesebene dafür einzusetzen: 

  1. Mit der Bezahlkarte sollen uneingeschränkt Zahlungen bei allen Händler- und Warengruppen erfolgen können. Es soll keinen Ausschluss bestimmter Händler- oder Warengruppen geben.
  2. Mit der Bezahlkarte sollen uneingeschränkt Online-Einkäufe getätigt werden können.
  3. Es darf keine regionale/ geographische Nutzungseinschränkung der Bezahlkarte geben.
  4. Der mit der Bezahlkarte eingeräumte Barbetrag darf die soziokulturelle Seite des Existenzminimums nicht unterschreiten.
  5. Jede volljährige Person in einer Bedarfsgemeinschaft erhält eine Bezahlkarte. 
  6. Die Bezahlkarte soll nicht auf Analogleistungsberechtigte ausgeweitet werden.

 

Von Seiten der anwesenden Ausschussmitglieder werden die genannten Kriterien begrüßt. Des Weiteren wird darum gebeten, Frau Dr. Palenberg und der Migrantenbeirat zu beteiligen.

 

Frau Vandre bringt folgende Ergänzungsantrag ein:

„Sollte die Bezahlkarte für Asylbewerber:innen verpflichtend eingeführt werden, soll die Landeshauptstadt ihre Möglichkeiten nutzen, um diese so diskriminierungsarm wie möglich zu gestalten. Dazu zählt u.a. die Ablehnung regionaler Einschränkungen. Vor Einführung sind der Migrantenbeirat und die Integrationsbeauftragte zu beteiligen.“

 

Herr Adler stellt zunächst den Ergänzungsantrag von Frau Vandre zur Abstimmung.

 

Dem Ergänzungsantrag wird mit 7 Zustimmungen und 1 Stimmenthaltung zugestimmt.

 

Anschließend bittet er um Abstimmung über die so geänderte Drucksache.

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Beschlussempfehlung:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Land Brandenburg dafür einzusetzen, dass die geplante Bezahlkarte nicht als vorrangiges Mittel für die Auszahlung von Mitteln an Asylbewerber:innen eingesetzt wird. Stattdessen soll es auch künftig bei der vorrangigen Auszahlung von Bargeld bleiben.

Sollte die Bezahlkarte für Asylbewerber:innen verpflichtend eingeführt werden, soll die Landeshauptstadt ihre Möglichkeiten nutzen, um diese so diskriminierungsarm wie möglich zu gestalten. Dazu zählt u.a. die Ablehnung regionaler Einschränkungen. Vor Einführung sind der Migrantenbeirat und die Integrationsbeauftragte zu beteiligen.“

Der Oberbürgermeister berichtet im 3. Quartal 2024 der Stadtverordnetenversammlung.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=13456&TOLFDNR=2008479&selfaction=print