19.03.2024 - 5.3 Kein Verkauf von Wohnhäusern der ProPotsdam an ...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Adler stellt die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

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Beschlussempfehlung:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird in seiner Eigenschaft als Gesellschaftervertreter der Stadt für die ProPotsdam GmbH beauftragt, jeden Verkauf von Wohnhäusern der ProPotsdam an Private, sowie privatwirtschaftliche Wohnungsunternehmen ab sofort und dauerhaft zu unterbinden. Ziel ist die Sicherung des Wohnungsbestandes in der kommunalen Wohnungsgesellschaft. Zu diesem Zweck soll sie für die betreffenden Objekte, Konzepte zur Sanierung entwickeln und den zuständigen Ausschüssen der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisund Beratungvorlegen.

Nur in absoluten, stichhaltig begründeten Ausnahmefällen soll eine Übertragung von Gebäuden und Grundstücken der ProPotsdam, ausschließlich an gemeinwohlorientierte Akteure (z.B. Genossenschaften, Mieter:inneninitiativen, Studierendenwerk etc.) zur Beschlussfassung durch den Hautausschuss vorbereitet werden. Dabei soll die Vergabe nach den Grundsätzen von Konzeptvergabeverfahren sowie des Erbbaurechts mit einem festen Pachtzins erfolgen, um die Grundstücke in öffentlicher Hand zu halten.

Darüber hinaus soll Folgendes für die Veräußerung von Grundstücken und Gebäude der ProPotsdam gelten:

  • Bietende: ausschließlich gemeinnützige juristische Personen
  • sozialverträglicher, fest definierter Erbbauzins
  • Bietende sollen Wohnraum mit Sozialbindung nach Richtlinien der Stadt Potsdam schaffen
  • Bietende sollen die Einbindung bisheriger Mieter:innen sowie der Nachbarschaft bei der Konzepterarbeitung und Umsetzung nachweisen
  • Bietende sollen eine ökologisch-nachhaltige Sanierung der Häuser vornehmen
  • Bietende sollen Gemeinschaftsflächen zur Nutzung für Mieter:innen und Nachbarschaft schaffen
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage