19.03.2024 - 5.2 Verbot des Verkaufs aus dem Wohnungsbestand...

Beschluss:
abgelehnt
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Die Anträge zu 5.2 und 5.3 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhanges gemeinsam beraten.

 

Frau Vandre bringt die DS 24/SVV/0197 (TOP 5.3) ein und begründet diese.

 

Herr Westphal, Geschäftsführer der Pro Potsdam GmbH, erklärt, dass Verkauf grundsätzlich eine Notlösung darstellt. Die zum Verkauf stehenden Objekte haben einen sehr hohen Sanierungsbedarf, der mit enormen Kosten verbunden ist. Mit den Mieten müssen dann die Baukosten getilgt werden. Die Mieten, die hier entstehen würden, sind nicht bezahlbar. Es ist aber auch nicht möglich, für die Sanierung Bankenkredite zu erhalten. Ohne diese ist eine Sanierung nur aus Eigenmitteln möglich. Auch könnten andere Wohnungen nicht neu gebaut werden.

Anschließend erläutert er das Vorgehen, wenn ein Verkauf erfolgen soll und macht dabei deutlich, dass hier zuerst ein Beschluss des Aufsichtsrates und dann ein Beschluss des Hauptausschusses eingeholt werden muss. Des Weiteren betont er, dass bei Verkauf auch die Konzeptvergabe angestrebt wird.

Anschließend beantwortet Herr Westphal Nachfragen von Seiten der Ausschussmitglieder.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Adler die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

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Beschlussempfehlung:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der Pro Potsdam beauftragt,

  1. die Geschäftsführung der Pro Potsdam anzuweisen, ab sofort keine Verkäufe von

Wohnbestandsimmobilien mehr vorzunehmen und

  1. den aktuellen Wirtschaftsplan sowie die Mittelfristplanung 2025 – 2035, in denen derzeit Erlöse durch den Verkauf von Bestandswohnungen vorgesehen sind, entsprechend zu korrigieren.

 

Der so geänderte Wirtschaftsplan und die so geänderte Mittelfristplanung sind im Hauptausschuss im 2. Quartal 2024 vorzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage