13.02.2024 - 6.1 Überarbeitung "Richtlinie zur Förderung der Ort...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Gremium:
- Ortsbeirat Groß Glienicke
- Datum:
- Di., 13.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Sträter informiert über den Inhalt des Antrages und weist auf die Bedenken der Verwaltung hin, dass die Förderrichtlinie nicht mehr in dieser Wahlperiode geändert werden könne.
Herr Kaminski bringt eine neue Fassung ein:
Der Ortsbeirat weist den SVV-Antrag an die SVV zurück und bittet, ihn neu zu formulieren, sodass er in der nächsten Wahlperiode beraten werden kann.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachzuwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf zu überarbeiten. Der Stadtverordnetensersammlung ist in der Sitzung im April 2024 die neue überarbeitete Richtlinie vorzustellen.
Abstimmung:
Die o.g. Änderung wird
einstimmig angenommen.
Anschließend wird die neue Fassung des Beschlusstextes zur Abstimmung gestellt.
Der Ortsbeirat Groß Glienicke empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Der Ortsbeirat weist den SVV-Antrag an die SVV zurück und bittet, ihn neu zu formulieren, sodass er in der nächsten Wahlperiode beraten werden kann.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachzuwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf zu überarbeiten. Der Stadtverordnetensersammlung ist in der Sitzung im April 2024 die neue überarbeitete Richtlinie vorzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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143,8 kB
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