21.02.2024 - 5.3 Überarbeitung "Richtlinie zur Förderung der Ort...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Matz informiert über den Inhalt des Antrages sowie der Stellungnahme der Verwaltung. Im Zusammenhang mit dem Handbuch als Leitfaden überarbeitet die Verwaltung derzeit die Richtlinie. Er sieht auch den Termin mit April 2024 als nicht umsetzbar an. Sein Hinweis für die Evaluierung werde die Anpassung der Investitionssumme auf den aktuellen Stand sein. Es schließt sich eine kurze Diskussion zum Termin an.

 

Frau Lange beantragt, gemäß § 23 Abs. 1 e) der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, die Drucksache als erledigt zu erklären.

 

Der Antrag auf Erledigung der DS 24/SVV/0041 wird

 

mit 2 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 2 Ja-Stimmen

und 3 Stimmenthaltungen.

 

Anschließend wird der Antrag in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung gestellt:

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachzuwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf zu überarbeiten. Der Stadtverordnetenversammlung ist in der Sitzung im April 2024 die neue überarbeitete Richtlinie vorzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

mit 2 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei einer Ja-Stimme

und 4 Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage