07.03.2024 - 8.3 Aufhebung der Satzung über das besondere Vorkau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung
- Gremium:
- Ortsbeirat Golm
- Datum:
- Do., 07.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Knier informiert über den Inhalt der Vorlage. Anschließend übergibt Frau Knier erneut das Wort an Frau Waberski, die Leiterin des Bereiches Stadtraum Süd-West, welche anschließend weiter über die Inhalte der Vorlage informiert und den Anlass für den Antrag erörtert.
Es besteht Diskussionsbedarf.
Im Ergebnis der Diskussion formuliert der Ortsbeirat die Maßgabe zur Prüfung der Rechtsgrundlage.
Frau Knier stellt die Vorlage mit der Maßgabe zur Abstimmung.
Der Ortsbeirat Golm empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
- Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuchs für Grundstücke im östlichen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ wird aufgehoben (Drucksache 19/SVV/0626).
- Die beiliegende Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 des Baugesetzbuchs für Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans Nr. 178 „Bahnhofsumfeld Golm“ wird beschlossen (siehe Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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200,1 kB
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2
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161,8 kB
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3
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900,8 kB
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4
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905 kB
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