07.03.2024 - 8.2 Bebauungsplan Nr. 178 "Bahnhofsumfeld Golm", Au...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Knier informiert über den Inhalt der Vorlage. Anschließend übergibt Frau Knier erneut das Wort an Frau Waberski, die Leiterin des Bereiches Stadtraum Süd-West, welche anschließend weiter über die Inhalte der Vorlage informiert und den Anlass für den Antrag erörtert.

 

Es besteht Diskussionsbedarf.

 

Im Ergebnis der Diskussion formuliert der OBR die Maßgabe, die folgenden Details des künftigen Geltungsbereiches

 Abgrenzung Kossätenweg

 Geltungsbereich vergrößern um die westliche Grünfläche

 Abgrenzung resp. Einbeziehung des Kreisverkehrs

  kurzfristig zu klären.

 

Frau Knier stellt die Vorlage mit der Maßgabe zur Abstimmung.

 

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Der Ortsbeirat Golm empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 178 „Bahnhofsumfeld Golm“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen, der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 3 und 4).
  2. Die Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 178 „Bahnhofsumfeld Golm“ die Priorität 1 bestimmt werden. Der Bebauungsplan Nr. 178 „Bahnhofsumfeld Golm“ ersetzt den Bebauungsplan Nr. 157-2 „Neue Mitte Golm“ (Süd-Ost).

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage