07.03.2024 - 7 Sachstand zum aktuellen Entwurf B-Plan 129

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Zum Tagesordnungspunkt sind Frau Teterra/BLB, Herr Niendorf/Universität und Frau Waberski/Verwaltung anwesend.

 

Herr Niendorf:  Der Bedarf für den Lehramtsausbau der Universität wird mit 7.000 qm beziffert, dafür werden im Geltungsbereich der 1. Änderung des B 129 zwei Gebäude errichtet (bereits vorhanden IfI-Gebäude und ein weiterer Neubau).

 

Frau Teterra: Der aktuell geplante Neubau für die zentrale Lehrerbildung wird dreigeschossig (ca. 5m/Geschoß, Gesamthöhe 15m) zuzüglich 3m Technikgeschoß geplant. (Aber: Abstufung der Höhenentwicklung abweichend von den Festsetzungen der 1. Änderung des B-Plans)

Er wird neben Hörsälen, Seminar- und Büroräume beherbergen. Der Neubau wird gem. GEG 24-Standard errichtet. Dachflächen und Fassaden sollen begrünt, oder als Holzfassaden ausgeführt werden.

 

Bereits anlässlich der ersten Vorstellung einer Planung hatte der OBR kein generelles Veto gegen das Gebäude eingelegt, Kritik hatte sich vielmehr aus den Festsetzungen der 1. Änderung des B-Plans ergeben, hier insbesondere die Höhenentwicklung und erforderliche Schallschutzmaßnahmen betreffend.

Bis dato wurde dem OBR weder eine neue Planung für ein Hörsaalgebäude vorgelegt, noch erfolgte eine neuerliche Beteiligung im Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des B 129. 

 

Frau Teterra: Der BLB steht vor wirtschaftlichen Zwängen im Hinblick auf die Gebäudeplanung. Änderungen ohne zwingenden Grund werden daher strikt ausgeschlossen. Dessen ungeachtet würde die Planung aber ohnehin den Festsetzungen der 1. Änderung des B 129 entsprechen.

 

  1. Schallschutzzonen wurden im Zuge der Aufstellung des B-Planes ermittelt und in der Planung berücksichtigt.
  2. Die Planung für den Neubau für die zentrale Lehrerbildung im Geltungsbereich der 1. Änderung des B 129 nimmt die Festsetzungen des Bebauungsplans zur Höhenentwicklung auf, die Höhenstaffelung der Gebäudeplanung wird aber noch einmal geprüft.

 

Der Ortsbeirat bittet um Vorstellung der aktuellen Planung. Frau Teterra sagt zu, die erforderlichen Pläne für die Beratung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 21.03.2024 zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Waberski: Die Verwaltung bereitet gegenwärtig den Satzungsbeschluss zu dem gezeigten Bebauungsplan- Entwurf vor. Sie informiert, dass In der Diskussion mit dem MWFK und dem BLB die zulässige Gebäudehöhen diskutiert wurden, diese aber aufgrund der Bedarfe nicht geändert werden sollen.

 

Der Ortsbeirat erneuert die Forderung, dass im Bereich SO2 die Höhenentwicklung an die Bebauung im Bereich des WA (östlich der „Grünen Banane“) weiterhin abgetreppt werden soll.