27.02.2024 - 4.1 Bebauungsplan Nr. 173 „Freiflächensolaranlagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Roggenbuck informiert über den Inhalt der Vorlage. Der Fachbereich Stadtplanung, Bereich Stadtraum Nord, sowie das Planungsbüro waren zu diesem Tagesordnungspunkt vertreten und stellten anhand einer Präsentation den aktuellen Stand zu Vorhaben vor. Die Präsentation wird dem Tagesordnungspunkt beigefügt.

 

Nachfragen des Ortsbeirates und der anwesenden Bürger wurden beantwortet.

 

Anschließend wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat Marquardt empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 173 „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ wird zur Kenntnis genommen (gemäß Anlagen 3a und3b).

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 173 „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 4a, 4b und 5).

 

  1. Der Übersicht der Kernpunkte zu den städtebaulichen Verträgen wird zugestimmt. Die daraus zu entwickelnden städtebaulichen Verträge sind der Stadtverordnetenversammlung vor einer Entscheidung zur Planreife nach § 33 BauGB vorzulegen (siehe Anlage 6).

 

  1. Die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan (FNP)-Änderung „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ (26/21) wird zur Kenntnis genommen (gemäß Anlagen 7a und 7b).

 

  1. Das FNP-Änderungsverfahren „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ (26/21) (Aufstellungsbeschluss vom 25.08.2021 – DS 1/SVV/0476) wird unter der Bezeichnung „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ (27/21) fortgeführt.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des FNP-Änderungsverfahren „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ (27/21) wird geändert (gemäß Anlage 8).

 

  1. Die Entwürfe der FNP-Änderung „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ (27/21) und der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen (siehe Anlage 9).

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen