24.04.2024 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 173 „Freiflächensolaranlagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Hierzu gibt es keinen Diskussionsbedarf, so dass die Vorlage zur Abstimmung gestellt wird.

 

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Der Ortsbeirat Fahrland empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 173 „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ wird zur Kenntnis genommen (gemäß Anlagen 3a und3b).

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 173 „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 4a, 4b und 5).

 

  1. Der Übersicht der Kernpunkte zu den städtebaulichen Verträgen wird zugestimmt. Die daraus zu entwickelnden städtebaulichen Verträge sind der Stadtverordnetenversammlung vor einer Entscheidung zur Planreife nach § 33 BauGB vorzulegen (siehe Anlage 6).

 

  1. Die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan (FNP)-Änderung „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ (26/21) wird zur Kenntnis genommen (gemäß Anlagen 7a und 7b).

 

  1. Das FNP-Änderungsverfahren „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ (26/21) (Aufstellungsbeschluss vom 25.08.2021 – DS 1/SVV/0476) wird unter der Bezeichnung „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ (27/21) fortgeführt.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des FNP-Änderungsverfahren „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ (27/21) wird geändert (gemäß Anlage 8).

 

  1. Die Entwürfe der FNP-Änderung „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ (27/21) und der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen (siehe Anlage 9).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

3