10.12.2003 - 4.6 Mitteilungsvorlage - Konzept für das Gesamtarea...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 10.12.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die
Vorlage wurde in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen überwiesen und soll nun in den Ausschuss
für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz überwiesen werden.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Dr. Seidel,
Fraktion SPD, beantragt:
Überweisung
ebenfalls in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 03/SVV/0751 in den Ausschuss für Ordnung, Umwelt- und
Gesundheitsschutz sowie in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung
nimmt zur Kenntnis:
Der
Sanierungsträger Potsdam hat die Arbeitsgemeinschaft Spath und Nagel und Lützow
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( Müller
/Wehberg) beauftragt ein städtebauliches und landschaftplanerisches
Gesamtkonzept für das Grundstück der Villa Tummeley an der Berliner Straße zu
erarbeiten.
Das
Entwurfskonzept soll eine städtebauliche und landschaftsplanerische
verträgliche Bebauung für den Bereich der Villa Tummeley und die anliegenden
Grundstücksteile ermöglichen.
Unter Einbeziehung und in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer sind für das Grundstück
die Bestandsanalyse sowie mehrere Bebauungs- und Freiraumvarianten erarbeitet worden.
Die
verschiedenen Entwurfsvarianten wurden dem sanierungsbetroffenen
Grundstückseigentümer und den zuständigen Amtsvertretern vorgestellt. Der
Grundstückseigentümer äußert sein Einverständnis zu einer Variante des
Konzeptes, dennoch besteht abschließend weitergehender Abstimmungsbedarf.
Das
Ergebnis soll in die Rahmenplanung als Konkretisierung der Sanierungsziele des
Sanierungsgebietes Schiffbauergasse übernommen werden.
Weiterhin nimmt die Stadtverordnetenversammlung den anliegend beigefügten Sachstand zur Kenntnis.