10.12.2003 - 5.10 Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Finanzen sowie für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz.

 

Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner eingebracht.

 

 

Änderungsantrag:

Die Fraktion FAMILIEN-PARTEI beantragt:

 

Der § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Die Steuer beträgt jährlich

a) für den ersten Hund                                        324,00 €

b) für den zweiten und jeden weiteren Hund                486,00 €

c) für gefährliche Hunde – je Hund                            648,00 €.

 

Die durch die Änderung der Hundesteuersatzung erzielbaren Mehreinnahmen sind in voller Höhe zur Reduzierung der Elternbeiträge für die Kinder- und Hortbetreuung einzusetzen. Hierzu wird die Veraltung beauftragt, bis zum 29.02.2004 der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechend überarbeitete Fassung der Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam und im Land Berlin für Kinder mit Wohnsitz in Potsdam vorzulegen.

 

 

Ergänzungsantrag:

Die Fraktion Die Andere beantragt:

 

§ 4 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt:

c)      die aus dem Tierheim erworben wurden. Die Steuerbefreiung gilt für 3 Jahre. Sie wird nicht gewährt, wenn der/die Hundehalter/in innerhalb der letzten 2 Jahre einen Hund an das Tierheim abgegeben hat.

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 03/SVV/0841 – einschließlich der von den Fraktionen FAMILIEN-PARTEI und Die Andere beantragten Änderung und Ergänzung – in die Ausschüsse für Finanzen sowie für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz  wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam

 

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Anlagen zur Vorlage