10.12.2003 - 5.10 Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.10
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Zentraler Service
- Datum:
- Mi., 10.12.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Verwaltungsmanagement
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der
Ältestenrat empfiehlt
die Überweisung in die Ausschüsse für Finanzen sowie für Ordnung, Umwelt- und
Gesundheitsschutz.
Die
Vorlage wird vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner
eingebracht.
Änderungsantrag:
Die
Fraktion FAMILIEN-PARTEI beantragt:
Der § 3
Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Die
Steuer beträgt jährlich
a) für
den ersten Hund 324,00
€
b) für
den zweiten und jeden weiteren Hund 486,00
€
c) für
gefährliche Hunde – je Hund 648,00
€.
Die durch die Änderung der Hundesteuersatzung erzielbaren Mehreinnahmen sind in voller Höhe zur Reduzierung der Elternbeiträge für die Kinder- und Hortbetreuung einzusetzen. Hierzu wird die Veraltung beauftragt, bis zum 29.02.2004 der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechend überarbeitete Fassung der Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen in der Landeshauptstadt Potsdam und im Land Berlin für Kinder mit Wohnsitz in Potsdam vorzulegen.
Ergänzungsantrag:
Die
Fraktion Die Andere beantragt:
§ 4 Abs.
3 wird wie folgt ergänzt:
c) die
aus dem Tierheim erworben wurden. Die Steuerbefreiung gilt für 3 Jahre. Sie
wird nicht gewährt, wenn der/die Hundehalter/in innerhalb der letzten 2 Jahre
einen Hund an das Tierheim abgegeben hat.
Abstimmung:
Die Überweisung der DS 03/SVV/0841 – einschließlich der von den Fraktionen FAMILIEN-PARTEI und Die Andere beantragten Änderung und Ergänzung – in die Ausschüsse für Finanzen sowie für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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46 kB
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