10.12.2003 - 9 Erhalt der Suchtberatung und Suchtprävention

Beschluss:
an Gremium überwiesen
Reduzieren

 

 

Die Vorlage wird durch den Stadtverordneten Boede namens der Fraktion Die Andere eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt:

 

Überweisung in den Ausschuss für Soziales.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Mühlberg, Fraktion SPD, beantragt:

 

Überweisung in den Hauptausschuss (17.12.03)  zur Erledigung.

 

 

Gemäß dem Antrag der Fraktion Die Andere erfolgt anschließend die namentliche Abstimmung des Geschäftsordnungsantrages auf Überweisung der DS 03/SVV/0881 in den Ausschuss für Soziales mit dem Ergebnis:

 

  8  Stadtverordnete haben mit „JA“ gestimmt.

38 Stadtverordnete haben mit „Nein“ gestimmt.

 

Somit ist die Überweisung der DS 03/SVV/0881 in den Ausschuss für Soziales abgelehnt.

 

 

Danach wird entsprechend dem Antrag der Fraktion Die Andere namentlich über den Geschäftsordnungsantrag auf Überweisung der DS 03/SVV/0881 in den Hauptausschuss – mit der Maßgabe der abschließenden Entscheidung in der Sitzung am 17.12.2003)  abgestimmt mit dem Ergebnis:

 

25 Stadtverordnete haben mit „JA“ gestimmt.

19 Stadtverordnete haben mit „Nein“ gestimmt.

  2 Stadtverordnete haben sich der Stimme enthalten.

 

Damit ist die DS 03/SVV/0881 zur abschließenden Entscheidung in den Hauptausschuss überwiesen.

 

 

Die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau Müller sichert die Prüfung der geäußerten Bedenken des Stadtverordneten Boede, Fraktion Die Andere, zu, dass der Termin 18.12.2003 für die Expertenkommission nicht mehr haltbar sei.

 

 

 

 

(Die Stadtverordnete Knoblich, Fraktion SPD, hat zu Beginn der Behandlung dieser Vorlage ihre Befangenheit erklärt und an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.)

 

Reduzieren

Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Potsdam erhält das bestehende Angebot der Suchtberatung und –prävention in vollem Umfang. Eventuelle Kürzungen von Landesmitteln werden ab 2004 durch die Stadt übernommen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das bereits anberaumte Interessenbekundungs-verfahren abzubrechen.