21.01.2004 - 6.4 Beteiligung des Seniorenbeirates an der Ausschu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Mi., 21.01.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die
Vorlage wird vom Stadtverordneten Kapuste namens der Fraktion CDU eingebracht.
Änderungsantrag:
Die
Fraktion Die Andere beantragt:
Am Ende
des vorliegenden Entwurfes der DS 03/SVV/0818 wird folgender Satz hinzugefügt:
Dasselbe
gilt sinngemäß für den Ausländerbeirat.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Die
Stadtverordnete Geywitz, Fraktion SPD, beantragt:
Überweisung in den Hauptausschuss.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 03/SVV/0818 – mit dem Änderungsantrag der Fraktion Die
Andere - in den Hauptausschuss
wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Seniorenbeirat ist verstärkt bei der Ausschussarbeit der
Stadtverordnetenversammlung zu berücksichtigen. Hierzu soll der Hauptausschuss
nach Abstimmung mit anderen in der Sache betroffenen Ausschüssen im März 2004
einen Vorschlag unterbreiten und dabei insbesondere zu folgenden Fragen
Stellung nehmen:
-
in
welchen Ausschüssen wäre es angebracht, vom Seniorenbeirat ausgewählte
Vertreter zu entsenden?
-
Sollte
dem Seniorenbeirat das Recht zugestanden werden, in bestimmte Ausschüsse
sachkundige Einwohner gemäß § 50 Abs. 7 der Gemeindeordnung zu entsenden?
-
Sollte,
nachjeweiliger Entscheidung durch den Ausschuss, den Seniorenvertretern von
Fall zu Fall zu seniorenrelevanten Themen Stimmrecht gewährt werden?