21.01.2004 - 6.8 Aktualisierung der Mietobergrenzen in Sanierung...

Beschluss:
abgelehnt
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Boede namens der Antragsteller/in eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Mühlberg, Fraktion  SPD, beantragt:

 

Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 20 Ja-Stimmen,

bei 22 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

In der sich anschließenden Diskussion  gibt der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service zu Bedenken, dass eine evtl. Beschlussfassung für rechtswidrig gehalten werde und auf die Stadt dann das Risiko von Widersprüchen und Rechtsstreitigkeiten zukomme.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete  Bretz, Fraktion CDU, beantragt:

 

Überweisung in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 20 Ja-Stimmen,

bei 22 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

Entsprechend den Darlegungen der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz liege die überarbeiteten Sozialplanrichtlinien vor; nach Rücksprache mit den Gerichten habe man mit dem Erhalt einer juristischen Entscheidung in den letzten Monaten gerechnet. Frau Dr. v.Kuick-Frenz sichert  zu, in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03. März 2004 die Überarbeitung der Sozialplanrichtlinien einzubringen.

 

 

 

 

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In Konkretisierung der Ds 98/0195/1  (Festsetzung von Mietobergrenzen für die Sanierungsgebiete und den Entwicklungsbereich Block 27) und DS  98/0194 (Sozialplanrichtlinie für die Sanierungsgebiete und den Entwicklungsbereich Block 27) legt die Stadtverordnetenversammlung fest:

 

1.       Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Mietobergrenzen konsequent durchzusetzen.

          Dabei ist der Stand vom 31.03.2003 zugrunde zu legen.

 

2.       Die Stadtverordnetenversammlung ist halbjährlich über Verstöße gegen die Mietobergrenzen und deren Sanktionierung durch den Oberbürgermeister zu informieren.

 

3.       Im Rahmen der Erstellung des neuen Mietspiegels soll eine Neuregelung der Mietobergrenzen getroffen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 22 Ja-Stimmen,

bei 22 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

Die Sitzung wird anschließend mit der Behandlung der Tagesordnungspunke 6.1 und 6.38 fortgesetzt.