21.01.2004 - 6.10 Nachbesetzung/Berufung eines Mitgliedes des Nat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau Müller eingebracht.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Herrn Karsten Kayserling für die laufende Amtsperiode des Naturschutzbeirates (1999 bis 2004) gemäß § 62 Abs. 2 Brandenburgisches Naturschutzgesetz und § 2 Abs. 1 Naturschutzbeiräteverordnung als Mitglied zu berufen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.