21.01.2004 - 6.22 Wahleinsprüche zur Wahl der Stadtverordnetenver...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zur o. g. DS wurde den Stadtverordneten  als TISCHVORLAGE die Argumente von Herrn Marco Vester ausgereicht, der erklärt hat, dass er aus beruflichen Gründen an der Sitzung nicht teilnehmen kann (gemäß § 56 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz sind die Beteiligten auf Antrag zu hören).

 

Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Krause als Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses eingebracht.

 

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 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

I.) Die Einwendungen

 

  1. des Amtsdirektors Moritzen die ehemalige Gemeinde Fahrland betreffend
  2. des Herrn Marco Vester
  3. des Herrn Lothar Schneider
  4. des Herrn Wolfgang Voss
  5. des Herrn Henning Catenhusen   (ausgenommen den Einspruch eine fehlerhafte Straßenzuordnung betreffend)
  6. des Amtsdirektors Moritzen die ehemalige Gemeinde Marquardt betreffend
  7. des Herrn Dietrich Menzer
  8. des Amtsdirektors Moritzen die ehemalige Gemeinde Satzkorn betreffend
  9. des Amtsdirektors Moritzen die ehemalige Gemeinde Uetz-Paaren betreffend

10.     des Herrn Gerhard Sokoll

 

sind nicht begründet und werden gemäß § 57 Abs.1 Ziffer 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) zurückgewiesen.

 

II) Gemäß § 57 Abs. Ziffer 3 BbgKWahlG wird festgestellt, dass die Einwendungen des Herrn Catenhusen , die Straßenzuordnung betreffend,  begründet sind. Die ihnen zugrunde liegenden Tatsachen haben aber das Wahlergebnis nicht beeinflusst.

 

III. Mit den Wahlprüfungsentscheidungen zu I. und II. wird festgestellt, dass die   Wahlen vom 26. Oktober 2003 zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten der Landeshauptstadt Potsdam gültig sind.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Stimmenthaltung.