21.01.2004 - 6.41 Herausgabe von privaten Einwohneradressen an Ad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.41
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere
- Datum:
- Mi., 21.01.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die Vorlage wird von der Stadtverordneten Poeschke namens der Fraktion Die Andere eingebracht.
Mit
Hinweis auf die Regelungen im Brandenburger Meldegesetzt legt die Beigeordnete für Soziales, Jugend,
Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau Müller dar, dass die Erteilung von
Auskünften - auch an
Andressbuchverlage - im Rahmen des
Ermessens liege; die Behörde sei verpflichtet, öffentlich darauf aufmerksam zu
machen, dass jeder Bürger (jährlich wiederkehrend) von seinem Widerspruchsrecht
Gebrauch machen könne. 1999 haben
beispielsweise 12.024 Bürger von diesem Recht Gebrauch gemacht, 2001: 17.115 und im Jahr 2003: 19.520. Die Verwaltung gehe davon aus, dass der Bürger durch diese
Information in die Lage versetzt werde, von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch
zu machen.
Nach
2 Diskussionsrednern
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:
Schluss
der Debatte und Abstimmung.
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen,
bei
einigen Stimmenthaltungen.
Zum
Zeitpunkt des beantragten ‚Schluss’ der Debatte’ haben sich noch nicht alle
Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert. Der Stadtverordnete Dr.
Scharfenberg, Fraktion PDS, hat die Überweisung der Vorlage in den
Hauptausschuss beantragt.
Da anschließend unterschiedliche Auffassungen zur beantragten Überweisung geäußert werden, verständigen sich die Mitglieder des Präsidiums in einer Auszeit (von 19:20 Uhr bis 19:28 Uhr) zur weiteren Verfahrensweise.
Im
Ergebnis gibt die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller
bekannt, dass entsprechend dem Wortlaut des Punktes 4. im § 13 der
Geschäftsordnung „Schluss der Debatte“ die ‚sofortige Abstimmung’ nicht
vorgesehen sei.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 03/SVV/0931 in den Hauptausschuss wird
mit
19 Ja-Stimmen, angenommen,
bei
14 Nein-Stimmen.