21.01.2004 - 6.41 Herausgabe von privaten Einwohneradressen an Ad...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird von der Stadtverordneten Poeschke namens der Fraktion Die Andere eingebracht.

 

Mit Hinweis auf die Regelungen im Brandenburger Meldegesetzt legt die  Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau Müller dar, dass die Erteilung von Auskünften -  auch an Andressbuchverlage -  im Rahmen des Ermessens liege; die Behörde sei verpflichtet, öffentlich darauf aufmerksam zu machen, dass jeder Bürger (jährlich wiederkehrend) von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen könne.  1999 haben beispielsweise 12.024 Bürger von diesem Recht Gebrauch gemacht, 2001:   17.115 und im Jahr 2003:  19.520.  Die Verwaltung gehe davon aus, dass der Bürger durch diese Information in die Lage versetzt werde, von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch zu machen.

 

Nach 2 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:

 

Schluss der Debatte und Abstimmung.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

 

Zum Zeitpunkt des beantragten ‚Schluss’ der Debatte’ haben sich noch nicht alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert. Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS, hat die Überweisung der Vorlage in den Hauptausschuss beantragt. 

 

Da anschließend unterschiedliche Auffassungen zur beantragten Überweisung geäußert werden, verständigen sich die Mitglieder des Präsidiums in einer Auszeit (von 19:20 Uhr bis 19:28 Uhr) zur weiteren Verfahrensweise.

Im Ergebnis gibt die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller bekannt, dass entsprechend dem Wortlaut des Punktes 4. im § 13 der Geschäftsordnung „Schluss der Debatte“ die ‚sofortige Abstimmung’ nicht vorgesehen sei.

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 03/SVV/0931 in den Hauptausschuss wird

 

mit 19 Ja-Stimmen, angenommen,

bei 14 Nein-Stimmen.

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, keine Privatadressen mehr an Adressbuchverlage zu verkaufen.