03.03.2004 - 7.21 Abwägungsbeschluss zur Entwicklungs- und Ergänz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.21
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, GB Stadtentwicklung und Bauen
- Datum:
- Mi., 03.03.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen
sowie für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Die
Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v.
Kuick-Frenz eingebracht.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 04/SVV/0107 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für
Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der
Bürger und Träger öffentlicher Belange zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung entschieden (gemäß Anlage 1a bis 1c).
2. Die
Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Lendelallee“ ist aus dem Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 34 „Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße" gemäß §
2 Abs. 4 BauGB herauszulösen (siehe Anlagen 1 und 2).
3. Die Entwicklungs- und
Ergänzungssatzung „Lendelallee“ wird gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB
beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108 kB
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2
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41,5 kB
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3
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132 kB
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