03.03.2004 - 7.21 Abwägungsbeschluss zur Entwicklungs- und Ergänz...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 04/SVV/0107 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Bürger und Träger öffentlicher Belange zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung  entschieden (gemäß Anlage 1a bis 1c).

 

2. Die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Lendelallee“ ist aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 „Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße" gemäß § 2 Abs. 4 BauGB herauszulösen (siehe Anlagen 1 und 2).

 

3. Die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Lendelallee“ wird gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

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Anlagen zur Vorlage