03.03.2004 - 7.32 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für d...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtplanung Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 04/SVV/0140 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für den Potsdamer Hauptbahnhof und die angrenzenden Gebäude wird gemäß § 81 Abs. 1 und Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) erlassen.

 

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Anlagen zur Vorlage