03.03.2004 - 5.10 Ergänzung der vorläufigen Ergänzung der Geschäf...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat folgender Textfassung zugestimmt:

 

Der § 12 wird wie folgt ergänzt:

 

(7) Ortsbeiräte können Einwohnerfragestunden zu ausschließlich den Ortsteil betreffenden Fragen auf die Tagesordnung der Sitzung des Ortsbeirates setzen.

 

Fragen, die über die Zuständigkeit des Ortsbeirates hinausgehen, sind unverzüglich an den Oberbürgermeister weiterzuleiten. Die/der Einbringerin/Einbringer ist darauf hinzuweisen, dass mit der Frage die Kompetenz des Ortsbeirates überschritten wird, sie aber an den Oberbürgermeister unverzüglich weitergeleitet wird und eine Nachfrage in der nächsten ordentlichen Fragestunde der SSV gestellt werden kann.

 

 

(Die beantragte Ergänzung des § 32 wird zurückgezogen.)

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die vorläufige Ergänzung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung – als Arbeitsgrundlage für die Ortsbeiräte – wird wie folgt ergänzt:

 

Der § 12 wird wie folgt ergänzt:

 

(7) Ortsbeiräte können Einwohnerfragestunden zu ausschließlich den Ortsteil betreffenden Fragen auf die Tagesordnung der Sitzung des Ortsbeirates setzen.

 

Fragen, die über die Zuständigkeit des Ortsbeirates hinausgehen, sind unverzüglich an den Oberbürgermeister weiterzuleiten. Die/der Einbringerin/Einbringer ist darauf hinzuweisen, dass mit der Frage die Kompetenz des Ortsbeirates überschritten wird, sie aber an den Oberbürgermeister unverzüglich weitergeleitet wird und eine Nachfrage in der nächsten ordentlichen Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung gestellt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.