03.03.2004 - 7.24 Finanzausgleichsgesetz

Beschluss:
geändert beschlossen
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Den Stadtverordneten wurde die Vorlage in einer neuen Fassung ausgereicht, die vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der Fraktion PDS eingebracht wird.

 

 

Die vom Stadtverordneten Schubert, Fraktion SPD, beantragte Änderung in der   letzten Zeile statt  „Der Oberbürgermeister...“ zu ersetzen durch „Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung ...“ wird von der Antragstellerin übernommen.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Bretz beantragt namens der Fraktion CDU:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge folgende Entschließung beschließen:

 

Die Landesregierung und der Landtag des Landes Brandenburg werden mit Nachdruck aufgefordert, unverzüglich eine Kabinettsentscheidung über den Gesetzentwurf des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) herbeizuführen. Die Stadt Potsdam ist dringend auf einen verlässlichen Finanzierungsrahmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben angewiesen. Die Landesregierung hat für diese Legislaturperiode die Verabschiedung des FAG zugesagt. Es darf auch im Interesse der anderen Kommunen keine Verzögerung mehr geben. Das FAG darf nicht zur politischen Spielmasse im bevorstehenden Landtagswahlkampf werden.

 

Das FAG muss jetzt kommen, weil es

 

-            erstmals langfristige Planungssicherheit schafft und die dauerhafte Handlungssicherheit der Kommunen sicherstellt;

 

-            die Zweckbestimmung für die kommunalen Zuweisungen lockert und die kommunale  Investitionskraft stärkt;

 

-            die Tröpfchenwirtschaft der Fachressorts einschränkt und mehr Finanzmittel in den allgemeinen Finanzausgleich überführt sowie

 

-            endlich eine gesetzliche Gewährleistung der finanziellen Mindestausstattung für die Kommunen verbindlich festschreibt.

 

Insbesondere sollen der kommunale Anteil der Sonderbearfs-Bundesergänzungszuweisung ( SOBEZ) auf 40 Prozent erhöht und darüber hinaus die zweckgebundenen Mittel (ca. 100 Mio E) der Einzelhaushalte aus den Ministerien in die Finanzausgleichsmasse überführt werden.

 

 

In der sich anschließenden Diskussion werden Bedenken geäußert, dass es sich um einen Alternativantrag mit einer anderen Zielrichtung als der vorliegende Antrag handelt, der einer zeitnahen Entscheidung (und keiner Ausschussüberweisung) bedürfe.  

Daraufhin erklärt die Fraktion CDU, dass der Antrag gegenstandslos ist.

 

 

 

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam fordert die Landesregierung und den Landtag auf, das seit langem in Aussicht gestellte Kommunale Finanzausgleichsgesetz noch in dieser Legislaturperiode des Landtages zu erarbeiten und zu beschließen, in dem vor allem

-          der Anteil der Kommunen an der Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisung nach dem Solidarpaktfortführungsgesetz wie in den anderen neuen Ländern auf 40% erhöht wird,

-          bisher zweckgebundene und in den Einzelhaushalten der Ministerien enthaltene Mittel in Höhe von mindestens 100 Mio EURO in die Finanzausgleichsmasse  überführt werden,

-          die allgemeine Verbundquote von bisher 25,3% nicht angetastet wird.

 

 

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, diese Erklärung an die Landesregierung und an die Fraktionen der SPD, CDU und der PDS im Landtag zu übermitteln.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.