31.03.2004 - 2.1 Kinderbetreuung durch Tagesmütter als Alternati...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die CDU-Fraktion sieht in der Kinderbetreuung durch Tagesmütter eine weitere und zeitgemäße Möglichkeit, Betreuungsangebote für Eltern und Kinder anzubieten. Insbesondere der hohe Flexibilitätsgrad sowie die eher individuelle Betreuung ermöglichen, stärker auf die Bedürfnisse sowohl der Eltern und auch der Kinder einzugehen. Wir sehen hierin einen weiteren Schritt in Richtung einer familien- und kinderfreundlichen Gesellschaft. Darüber hinaus bieten Tagesmütterangebote Frauen die Möglichkeit, sich wieder in das Berufsleben zu integrieren.

1.      Wie positioniert sich die Stadtverwaltung grundsätzlich zur Betreuung von Kindern durch Tagesmütter als Alternative zur Kita?

 

2.      Welche Erfahrungen hat die Stadtverwaltung mit der Betreuung von Kindern durch Tagesmütter?

 

3.      Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen kommen für die Umsetzung solcher Angebote zur Anwendung und wie werden diese in der Stadtverwaltung umgesetzt?

 

4.      Welche Ansprechpartner stehen den interessierten Müttern in der Stadtverwaltung zur Verfügung?

 

5.      Wer betreut in der Stadtverwaltung die Tagesmütter?

 

6.      Welche Anbieter gibt es aktuell?

 

7.      Wie hoch ist die Nachfrage der Potsdamer nach Tagesmütterangeboten?

 

8.      Wie stellt sich die derzeitige Zusammenarbeit zwischen Tagesmüttern und Stadtverwaltung dar?

 

9.      Wie erfolgt die Vermittlung zwischen interessierten Eltern und Tagesmüttern?

 

10.  Auf welcher Basis und wie erfolgt der finanzielle zwischen Stadtverwaltung und Tagesmüttern?

 

11.  Sind Tagesmütterangebote eher teurer oder billiger im Vergleich zur Kita?

 

12.  Wie beurteilt die Stadtverwaltung die pädagogischen Möglichkeiten von Tagesmütterangeboten?

 

13.  Wie beurteilt die Stadtverwaltung Zusammenschlüsse zwischen Tagesmüttern?

 

14.  Welche Maßnahmen gedenkt die Stadtverwaltung zu ergreifen, um die Möglichkeiten von Tagesmütterangeboten auszuschöpfen?

 

 

 

Gemäß § 31 Abs. 2 Punkt 7 der Geschäftsordnung ist die Behandlung der Großen Anfrage wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Abstimmungsergebnis: