31.03.2004 - 6.38 Abwägungsbeschluss im Rahmen der frühzeitigen B...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Der Stadtverordnete Boede empfiehlt anschließend die Überweisung ebenfalls in den Ausschuss für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz.

 

Gegen die Überweisung der DS 04/SVV/0243 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung, Umwelt- und  Gesundheitsschutz erhebt sich kein Widerspruch.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“ sowie die Einwände der  betroffenen Bürger nach § 33 Abs. 2 BauGB, soweit sie den Teilbereich zwischen Emil-Jannings-Straße im Westen und Norden, Großbeerenstraße im Süden, August-Bebel-Straße im Osten sowie Tonkreuz, Marlene-Dietrich-Halle und Tonstudios im Norden betreffen, gem. Anlage 1 entschieden.

 

2. Das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 ist entsprechend der in Anlage 2 enthaltenen Leitlinie fortzuführen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage