31.03.2004 - 6.41 Beschluss zur Abwägung der Stellungnahmen der T...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 04/SVV/0248 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 1. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Bornim

     Hügelweg“, westlicher Teilbereich entschieden (gemäß Anlage 1a bis 1b).

 

2.  Die öffentliche Auslegung der 1. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Bornim

     Hügelweg“, westlicher Teilbereich mit integriertem Erhaltungsbereich gemäß § 172 BauG

     gemäß § 3 Abs.2 BauGB (siehe Anlage 2)

 

3.  Die 24. Änderung des Flächennutzungsplan „Bornim-Hügelweg“ im Geltungsbereich der 

1. (förmlichen) Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 „Bornim-Hügelweg“  im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage  3).

 

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Anlagen zur Vorlage