31.03.2004 - 6.41 Beschluss zur Abwägung der Stellungnahmen der T...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.41
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 31.03.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen
sowie für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Die
Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v.
Kuick-Frenz eingebracht.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 04/SVV/0248 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für
Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange zur 1. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr.
11 „Bornim
Hügelweg“,
westlicher Teilbereich entschieden (gemäß Anlage 1a bis 1b).
2. Die öffentliche Auslegung der 1.
(förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Bornim
Hügelweg“, westlicher
Teilbereich mit integriertem Erhaltungsbereich gemäß § 172 BauG
gemäß § 3 Abs.2 BauGB
(siehe Anlage 2)
3. Die 24. Änderung des
Flächennutzungsplan „Bornim-Hügelweg“ im Geltungsbereich der
1.
(förmlichen) Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 „Bornim-Hügelweg“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3
BauGB und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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