31.03.2004 - 6.50 Bauliche Ausnutzbarkeit der Grundstücke westlic...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Knoblich gibt den Hinweis, dass der Stadtverordnete Kapuste, Fraktion CDU, als Antragsteller zu streichen ist.

 

Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Kutzmutz namens der Antragsteller/in eingebracht.

 

Aus Sicht der Verwaltung legt die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. von Kuick-Frenz dar, dass dieser Antrag nicht zielführend sei. Selbst bei einem neuen separaten Änderungsverfahren werde sich die Position der gemeinsamen Landesplanung nicht ändern.

 

 

Nach 4 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schubert, Fraktion SPD, beantragt:

 

Schluss der Debatte.

 

Nachdem sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben,

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dass dem Wunsch der Anlieger der Straße „Am Silbergraben“ nach einer besseren Bebaubarkeit ihrer tiefen Grundstücke im Bebauungsplanverfahren 51-1 „Am Silbergraben“ wegen der Auseinandersetzung um die Ziele der Landesplanung nicht Rechnung getragen werden konnte, ist unbefriedigend.

 

Mit der Entscheidung über den Bebauungsplan soll die Diskussion um die Möglichkeit einer 3. und/oder 4. Baureihe nicht endgültig erledigt sein. Vielmehr soll die Frage nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes erneut aufgerufen werden, um auszuloten, ob hierzu im Einvernehmen mit der Gemeinsamen Landesplanung – oder aber in streitiger Auseinandersetzung – ein besseres Ergebnis erzielt werden kann.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu innerhalb eines halben Jahres nach Bekanntmachung des Bebauungsplanes einen Verfahrensvorschlag zu machen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 23 Ja-Stimmen,

bei 25 Nein-Stimmen abgelehnt.