31.03.2004 - 6.50 Bauliche Ausnutzbarkeit der Grundstücke westlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.50
- Zusätze:
- Stadtverordneter Dr. Scharfenberg und Stadtverordneter Kutzmutz, Fraktion PDS, Stadtverordneter Kapuste, Fraktion CDU, Stadtverordnete Keilholz, Fraktion SPD
- Datum:
- Mi., 31.03.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Mitglieder mehrerer Fraktionen
- Beschluss:
- abgelehnt
Der Ältestenrat
empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.
Die
stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Knoblich gibt
den Hinweis, dass der Stadtverordnete Kapuste, Fraktion CDU, als
Antragsteller zu streichen ist.
Die
Vorlage wird vom Stadtverordneten Kutzmutz namens der Antragsteller/in
eingebracht.
Aus Sicht der Verwaltung legt die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. von Kuick-Frenz dar, dass dieser Antrag nicht zielführend sei. Selbst bei einem neuen separaten Änderungsverfahren werde sich die Position der gemeinsamen Landesplanung nicht ändern.
Nach 4
Diskussionsrednern
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Schubert, Fraktion SPD, beantragt:
Schluss
der Debatte.
Nachdem
sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben,
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dass
dem Wunsch der Anlieger der Straße „Am Silbergraben“ nach einer besseren
Bebaubarkeit ihrer tiefen Grundstücke im Bebauungsplanverfahren 51-1 „Am
Silbergraben“ wegen der Auseinandersetzung um die Ziele der Landesplanung nicht
Rechnung getragen werden konnte, ist unbefriedigend.
Mit der Entscheidung über den Bebauungsplan soll die Diskussion um die Möglichkeit einer 3. und/oder 4. Baureihe nicht endgültig erledigt sein. Vielmehr soll die Frage nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes erneut aufgerufen werden, um auszuloten, ob hierzu im Einvernehmen mit der Gemeinsamen Landesplanung – oder aber in streitiger Auseinandersetzung – ein besseres Ergebnis erzielt werden kann.
Die
Verwaltung wird beauftragt, hierzu innerhalb eines halben Jahres nach
Bekanntmachung des Bebauungsplanes einen Verfahrensvorschlag zu machen.