05.05.2004 - 5.4 Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 10.04.200...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit Änderungen in den textlichen Festsetzungen der Anlage (Nr. 1) zugestimmt. Der Wortlaut dieser Änderungen wurde den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ schriftlich ausgereicht.

 

Abstimmung:

Die vom o. g. Ausschuss empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Aufhebung des Satzungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 10.04.2002 aufzuheben.

 

 

  1. Billigung des Abwägungsergebnisses der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der städtischen Fachbereiche und Bereiche.

 

  1.  Der Bebauungsplan SAN – P 05 „Brandenburger Straße“ wird als Satzung beschlossen.

 

Des Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Änderungen in den textlichen Festsetzungen der Anlage

Die textliche Festsetzung Nr. 1 ist wie folgt zu ändern:

 

Im besondern Wohngebiet sind in Gebäuden mindestens 30 % der zulässigen Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden. Bei den Grundstücken mit 3-geschossigen barocken Typenhäusern ist die gewerbliche Nutzung des 1. OG des Vorderhauses nur ausnahmsweise zulässig. Auf die Realisierung des Wohnanteils in einzelnen Gebäuden kann verzichtet werden, wenn der erforderliche Wohnanteil durch andere Maßnahmen im besondern Wohngebiet eingehalten ist. Diese Festsetzung gilt nicht für die Grundstücke Brandenburger Straße 1 und 72.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage