05.05.2004 - 5.4 Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 10.04.200...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 05.05.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit Änderungen in den
textlichen Festsetzungen der Anlage (Nr. 1) zugestimmt. Der Wortlaut dieser
Änderungen wurde den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“
schriftlich ausgereicht.
Abstimmung:
Die
vom o. g. Ausschuss empfohlenen Änderungen werden
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Aufhebung des
Satzungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 10.04.2002
aufzuheben.
- Billigung des
Abwägungsergebnisses der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
und der städtischen Fachbereiche und Bereiche.
- Der Bebauungsplan SAN – P 05 „Brandenburger Straße“ wird
als Satzung beschlossen.
Des
Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Änderungen
in den textlichen Festsetzungen der Anlage
Die
textliche Festsetzung Nr. 1 ist wie folgt zu ändern:
Im
besondern Wohngebiet sind in Gebäuden mindestens 30 % der zulässigen
Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden. Bei den Grundstücken mit
3-geschossigen barocken Typenhäusern ist die gewerbliche Nutzung des 1. OG des
Vorderhauses nur ausnahmsweise zulässig. Auf die Realisierung des
Wohnanteils in einzelnen Gebäuden kann verzichtet werden, wenn der
erforderliche Wohnanteil durch andere Maßnahmen im besondern Wohngebiet
eingehalten ist. Diese Festsetzung gilt nicht für die Grundstücke Brandenburger
Straße 1 und 72.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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382,5 kB
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