05.05.2004 - 5.8 Beschluss zur Abwägung der Stellungnahmen der T...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

Der Ausschuss für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz hat die Vorlage bis zur Sitzung am 27.05.04 zurückgestellt.

 

Die  Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz erläutert die

Bitte der Verwaltung zur Abstimmung dieser Vorlage, um die öffentliche Auslegung noch vor der Sommerpause beginnen zu können.

 

 

Entsprechend der Bitte des Stadtverordneten Jäkel als Vorsitzender des Ausschusses für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz verständigen sich die Mitglieder des o. g. Ausschusses in einer Auszeit (20:10 bis 20:12 Uhr) zur weiteren Verfahrensweise. Im  Ergebnis gibt der Ausschuss für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz seine Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 1. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Bornim-Hügelweg“, westlicher Teilbereich entschieden (gemäß Anlage 1a bis 1b).

 

2. Die öffentliche Auslegung der 1. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Bornim-Hügelweg“, westlicher Teilbereich mit integriertem Erhaltungsbereich gemäß § 172 BauG  gemäß § 3 Abs.2 BauGB (siehe Anlage 2)

 

3.  Die 24. Änderung des Flächennutzungsplan „Bornim-Hügelweg“ im Geltungsbereich der  1. (förmlichen) Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 „Bornim-Hügelweg“  im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage  3).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage