05.05.2004 - 5.8 Beschluss zur Abwägung der Stellungnahmen der T...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 05.05.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.
Der
Ausschuss für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz hat die Vorlage bis zur
Sitzung am 27.05.04 zurückgestellt.
Die Beigeordnete für Stadtentwicklung und
Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz erläutert die
Bitte der
Verwaltung zur Abstimmung dieser Vorlage, um die öffentliche Auslegung noch vor
der Sommerpause beginnen zu können.
Entsprechend der Bitte des Stadtverordneten Jäkel als Vorsitzender des Ausschusses für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz verständigen sich die Mitglieder des o. g. Ausschusses in einer Auszeit (20:10 bis 20:12 Uhr) zur weiteren Verfahrensweise. Im Ergebnis gibt der Ausschuss für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz seine Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange zur 1. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr.
11 „Bornim-Hügelweg“, westlicher Teilbereich entschieden (gemäß Anlage 1a bis
1b).
2. Die
öffentliche Auslegung der 1. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 11
„Bornim-Hügelweg“, westlicher Teilbereich mit integriertem Erhaltungsbereich
gemäß § 172 BauG gemäß § 3 Abs.2
BauGB (siehe Anlage 2)
3. Die 24. Änderung des
Flächennutzungsplan „Bornim-Hügelweg“ im Geltungsbereich der 1. (förmlichen) Änderung zum
Bebauungsplan Nr. 11 „Bornim-Hügelweg“
im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB und deren öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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